CSU-Initiative bedroht Meinungsfreiheit

Konfessionslose gegen Verschärfung des § 166 StGB

Pressemitteilung vom 24.10.2007 Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich gegen den Gesetzesantrag der bayerischen Landesregierung zur Änderung des § 166 Strafgesetzbuch, über den heute im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten werden soll. Durch den Antrag soll der Anwendungsbereich des Paragraphen erweitert werden, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.

"Der Antrag der CSU-Landesregierung stellt einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit dar", so der Zweite Vorsitzende des IBKA, René Hartmann. "Die Absicht ist klar: Äußerungen, die von Anhängern einer Religion als respektlos empfunden werden, sollen effektiver als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Eine derartige Zensur ist in einer offenen Gesellschaft nicht akzeptabel."

Der IBKA ruft alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auf, den Antrag der bayerischen Landesregierung abzulehnen. Der IBKA hält den § 166 bereits in seiner jetzigen Form für verfehlt und fordert seine ersatzlose Streichung. Der Änderungsantrag beinhaltet u.a., dass eine Herabwürdigung oder Verspottung von Bekenntnissen auch dann bestraft werden kann, wenn es sich nicht um eine "Beschimpfung" handelt, also nicht um "eine nach Form und Inhalt besonders rohe Äußerung der Missachtung" (aus der Begründung des Gesetzesantrags). Die zusätzlich erforderliche "Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens" wird formal beibehalten, jedoch - durch die "Klarstellung" im neuen Absatz 3 - derart in ihrer Bedeutung verändert, dass eine Bestrafung erleichtert wird.

René Hartmann weiter: "Den öffentlichen Frieden dadurch schützen zu wollen, dass als anstößig empfundene Äußerungen über eine Religion mit Strafe bedroht werden, ist ein grundfalscher Ansatz. Intolerante Religionsanhänger, die Kritik an ihrer Religion als Verbrechen betrachten, fühlen sich hierdurch bestätigt." "In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft müssen alle gesellschaftlichen Gruppen damit leben, Gegenstand von Kontroversen und gelegentlich Zielscheibe von Spott zu sein. Es gibt nicht den geringsten Grund, Religionen in dieser Beziehung einen Sonderstatus einzuräumen. Wenn der § 166 in jüngster Vergangenheit kaum noch angewandt worden ist, so ist dies kein Missstand, der durch eine Gesetzesverschärfung korrigiert werden müsste. Vielmehr zeigt es, dass der § 166 StGB gesellschaftlich nicht mehr getragen wird und abgeschafft werden sollte", so Hartmann.