Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW.

"Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW.

"Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

NRW-Atheisten kritisieren Gerichtsbeschluss zur religiösen Kindererziehung

Pressemitteilung vom 22.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.

"Der Lebensmittelpunkt der ungetauften und bislang nicht religiös erzogenen Kinder ist bei der Mutter, und die Richter übertragen das religiöse Erziehungsrecht auf den von der Familie getrennt lebenden Vater - mit der lapidaren Begründung, eine Teilnahme am Religionsunterricht sei für die Allgemeinbildung der Kinder förderlich. Hingegen definierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987: 'Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.' ", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Der Beschluss des Oberlandesgerichtes fällt hinter den des Verfassungsgerichtes zurück"

Das OLG Köln habe Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen; der IBKA prüfe derzeit die Erfolgschancen.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 2,4 MB

NRW-Atheisten für Säkularisierung der Feiertagsgesetze

Pressemitteilung vom 26.03.2013

(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW kritisiert die religiöse Ausrichtung des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Erholung an arbeitsfreien Tagen neben dem regulären Urlaub. Hier ist es gerechtfertigt, dass an Sonn- und Feiertagen besondere gesetzliche Regelungen gelten, was zum Beispiel das Verursachen von Lärm angeht“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

„Der Gesetzgeber ist gefragt: So wie eine Einschränkung für Baustellenlärm gilt, muss dies im Rahmen der Gleichbehandlung aller auch für Glockengeläut umgesetzt werden. Doch anstatt 'Lärm' mit 'Lärm' gleichzusetzen, genießen Glaubensgemeinschaften an sogenannten 'Stillen Tagen' - wie Karfreitag und Allerheiligen - besondere Privilegien: So dürfen vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag um 6:00 Uhr selbst private Feiern, wie der Jahrestag einer Gartenkoloniegründung, nicht außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Selbst dann nicht, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, ohne die Andacht der Gläubigen in irgendeiner Art zu stören.“

Karfreitag 2013: Heidenspass statt Höllenqual

Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus

Religionsfreie Zone

Am Freitag, 29. März 2013 lud der IBKA NRW im sechsten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.

Neben zwei Filmen, Informationen über die Arbeit des IBKA wurde die mobile Ent-Taufung angeboten, die sich seit 2008 eines regen Zuspruchs erfreut.
Interessierte konnten sich am Büchertisch des Alibri Verlages umsehen, des Aschaffenburger Forums für Utopie und Skepsis.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Rainer Ponitka findet sich beim Humanistischen Pressedienst.

Kölner Stammtisch

Ab März gibt es wieder den Kölner Stammtisch.

Er findet statt am Freitag, 1. März 2013 ab 19:00 Uhr im Colonia Brauhaus, An der Schanz 2, 50735 Köln-Riehl. Das Colonia-Haus (AXA-Hochhaus) liegt weithin sichtbar an der Rheinuferstrasse zwischen Zoobrücke und Mülheimer Brücke. Gut zu erreichen mit der KVB Linie 18 Haltestelle Boltensternstraße.
Kostenfreie Parkplatze finden sich 100m vom Haus entfernt Richtung Mülheimer Brücke am "ZAK-Artistikzentrum".

Wir möchten gerne den Stammtisch ab sofort wieder regelmässig in jedem ungeraden Kalendermonat (März, Mai, Juli etc.) jeweils am ersten Freitag ausrichten und freuen uns über rege Beteiligung. Selbstverständlich sind auch Nichtmitglieder und Interessierte herzlich willkommen!

NRW-Atheisten für weltanschaulich neutrale Krankenhäuser

Pressemitteilung vom 29.01.2013

(Overath) Zur Abweisung mehrerer Vergewaltigungsopfer in zwei Kölner Kliniken sagt Rainer Ponitka, NRW-Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA):
„Der Staat muss der Bevölkerung flächendeckend Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Auch kirchliche Träger handeln im Auftrag der gesamten Gesellschaft und dürfen keinesfalls aus religiösen Gründen medizinische Standards in Behandlung, Beratung und Medikation verweigern.“
Ponitka weiter: „ Anlässlich des Kölner Krankenhaus-Skandals bekräftigt der IBKA seine Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit weltanschaulich neutralen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge.“
Auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft seien durch die öffentliche Hand, Versicherungsbeiträge und Eigenleistungen der Patienten finanziert. So habe die Umsetzung der Forderung keine stärkere Belastung des Steuerzahlers zur Folge.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 1,64 MB

"Frauen sind eure Äcker" – Frauen im islamischen Recht

Autorenlesung und Diskussion

Arzu Tokerim zakk (Studio), Düsseldorf
Zentrum für Aktion,
Kultur und Kommunikation
Fichtenstraße 40
40233 Düsseldorf

Dienstag,
19. März 2013,
20 Uhr

Eintritt frei, Spende erwünscht

Der türkische Verfassungsrechtler Ilhan Arsel (1921-2010) zeigt in seinem Buch "Frauen sind eure Äcker" auf, wie das islamische Wertesystem ein friedliches Zusammenleben der Geschlechter behindert und Ungerechtigkeit zementiert. Aus dem Blickwinkel eines von humanistischen Werten durchdrungenen Bewusstseins stellt Ilhan Arsel die erniedrigende Rolle der Frau, wie sie durch den Koran und die Ideen Mohammeds festgeschrieben wird, dar.