Niedersachsen tritt aus - Kirchenaustritt-Flyer hilft dabei

Pressemitteilung, Hannover, 15.10.2014

Flyer ''Kirchenaustritt – leicht gemacht!''Mit dem neuen Kirchenaustritt-Flyer „Kirchenaustritt – leicht gemacht!“ bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen des „ Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.“ (IBKA) austrittswilligen Menschen in Niedersachsen die wichtigsten Informationen, um diesen Verwaltungsakt zu erledigen.

In vielen Gesprächen mit den Besucher/Innen der IBKA-Infostände in Hannover, Hildesheim und Braunschweig hat sich immer wieder gezeigt, dass viele von ihnen geneigt sind, aus ‚ihrer‘ Kirche auszutreten, aber nicht recht wissen, wie das zu tun ist. Das hat den IBKA-Landesverband veranlasst, diesen Flyer zu erstellen. Er beantwortet kurz und knapp das „Wo“ kann ich austreten? Wie? Wer kann austreten? Was kostet der Kirchenaustritt?

Dass der Kirchenaustritt in Niedersachsen 25,00 Euro pro Person kostet, hat bei etlichen Menschen zu Verärgerung und der Frage geführt, warum sich die Kommunen diese Verwaltungskosten nicht von den Kirchen erstatten lassen, statt die Bürger/In damit zu belasten – schließlich kostet der Austritt aus einem anderen Verein auch keine Gebühr.

Interessierte erhalten den IBKA-Kirchenaustritt-Flyer ab sofort an allen unseren Infoständen, bei unseren Veranstaltungen und natürlich auch hier zum Download:

Kirchenaustritt muss kostenfrei bleiben

Pressemitteilung vom 17. Mai 2013

(Berlin) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin protestiert gegen die Pläne des Senats, Gebühren für den Kirchenaustritt zu erheben. „Das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, ist Bestandteil des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und darf nicht durch vermeidbare Kosten erschwert werden“, sagt Wolfgang Mahnfitz, Sprecher der Berliner Regionalgruppe des IBKA. Aus Sicht des IBKA seien die Gebühren vermeidbar, wenn die Kirchen die Verwaltung ihrer Mitglieder selbst übernähmen oder der Senat die Erstattung der Verwaltungskosten von den Kirchen verlangte.

Kirchenaustritt in Münster

Ein Kirchenaustritt ist nicht schwierig.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt der Kirchaustritt beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Das Amtsgericht Münster finden Sie hier: Gerichtsstr. 2, 48149 Münster.

Wer aus der Kirche austreten möchte, weist sich dort aus und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus. Diese Bescheinigung sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist.

Weitere Informationen gibt es in den FAQ Kirchenaustritt.

Merkblatt zum Kirchenaustritt „Fünf Schritte in die Freiheit“

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 11. April 2010

Immer mehr Menschen überlegen sich angesichts der zahlreichen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe sowie der Reaktion der offiziellen Kirchenvertreter, aus der Kirche auszutreten.

Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat jetzt ein „Merkblatt Kirchenaustritt“ vorgelegt, in dem alle hierfür notwendigen Informationen enthalten sind. Im Zentrum des Merkblatts stehen „Fünf Schritte in die Freiheit“. Hier wird genau beschrieben, was man in Freiburg oder sonst im Land Baden-Württemberg tun muss, um die Kirche rechtsgültig zu verlassen.

Beschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr gescheitert

Pressemitteilung vom 13.10.2009

Die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützte Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist als unzulässig zurückgewiesen worden. "Es ist für uns natürlich enttäuschend, dass die Beschwerde gegen die Austrittsgebühr ohne weitere Begründung verworfen wurde", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Es bleibt aus unserer Sicht inakzeptabel, dass der Staat den Austritt aus der Kirche mit einer Gebühr erschwert, während der Eintritt kostenfrei ist."

7.1 Ich kann mir die Austrittsgebühr nicht leisten. Kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden?

In bestimmten Fällen kann aus sozialen Gründen von der Erhebung der Kirchenaustrittsgebühr abgesehen oder diese ermäßigt werden.

Um herauszufinden, ob die Möglichkeit der Ermäßigung oder des Erlasses der Kirchenaustrittsgebühr besteht, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: