Zwangsersatzunterricht an Düsseldorfer Berufskolleg
Schikane gegenüber Religionsfernen an der Elly-Heuss-Knapp Schule geht weiter
7. Februar 2018
7. Februar 2018
30. Januar 2018
Im Dezember schrieb die AG Schule einen offenen Brief an den Schulleiter Ludger Traud der Elly-Heuss-Knapp Schule in Düsseldorf. Er erhielt die Chance zur Äußerung, ob und wie er in seiner Einrichtung die absolute Freiwilligkeit der Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht gewährleistet.
Traud bat per E-Mail um mehr Zeit für die Beantwortung - der ursprünglich ihm gesetzte Termin war der 8. Januar 2018. Ihm wurde eine Fristverlängerung bis zum 23. Januar gewährt, die er aber ungenutzt verstreichen ließ.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse sowie Ihre Unterstützung des IBKA und wünschen Ihnen ein angenehmes Jahresende wie auch einen wunderbaren Start ins Jahr 2018!
Bitte unterstützen Sie auch künftig unsere Arbeit für Weltanschauungsfreiheit und die konsequente Trennung von Staat und Religion mit Ihrer Spende auf das Konto
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Herzlichen Dank!
Bei Zuwendungen bis 200 Euro genügt zur Vorlage beim Finanzamt der Zahlungsbeleg mit dem Zusatz:
An etlichen Schulen in Deutschland ist der klare Protest von Schülern und Eltern nötig, denn es gibt immer noch Schulleiter, die – teilweise offensichtlich absichtlich – gegen die bestehende Rechtsprechung verstoßen und Schülern, die sich vom Religionsunterricht abmelden wollen, Steine in den Weg legen. Rainer Ponitka schildert in seinem Artikel in der MIZ 3/17 einige Beispiele und zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu widersetzen.
Die vom IBKA herausgegebene Zeitschrift MIZ (Materialien und Informationen zur Zeit) hat das Heft 3/17 mit dem Schwerpunkt „Mein Körper gehört… – Das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung“ veröffentlicht.
Der Schwerpunkt widmet sich der grundlegenden Einschätzung, dass es im Ermessen der Frau liegen muss, ob und wann sie Kinder haben möchte. Differenziert wird betrachtet, ob das Recht auf Selbstbestimmung auch dann greift, sobald eine gewollt schwangere Frau erfährt, dass ihr Kind mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit behindert zur Welt kommen wird und sie sich dann für den Abbruch der Schwangerschaft entscheidet.
Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es im der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.
Die meisten Beratungen waren und sind notwendig in der Primarstufe (Grundschule) sowie der Sekundarstufe I (bis incl. Klasse 10).
Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten möchte, von dem wird in aller Regel verlangt, Mitglied der Kirche zu sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht in §9 zu Gunsten der Kirchen weitreichende Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot vor.
Diese Ausnahmen stehen nun auf dem Prüfstand, nachdem sie das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat. Im konkreten Fall geht es um eine Bewerberin als Referentin für Antirassismus, die sich als Konfessionslose erfolglos beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben hatte.
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2017
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Niedersachsen wendet sich gegen die Vergabe von öffentlichen Mitteln an die Caritas-Beratungsstelle „Radius“ gegen religiös begründete Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit.
Die SPD-Fraktionsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften Kerstin Griese hält gegenüber dem Deutschlandfunk den Religionsunterricht für wichtig, damit Kinder „miteinander und voneinander lernen“.
Da stellt sich doch die Frage, wie dafür ein Unterricht besonders geeignet sein soll, der die Kinder nach Konfessionen trennt? „Miteinander und voneinander lernen“ ist eigentlich nur möglich, wenn Kinder verschiedener Konfessionen gemeinsam über Religionene und Weltanschauungen unterrichtet werden.
Mit den religionspolitischen Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien befasst sich die vom IBKA herausgegebene Zeitschrift MIZ in Heft 2/17.
Neben einem Überblickartikel kommen Politiker aus den drei Parteien zu Wort, in denen es (offizielle oder inoffizielle) säkulare Bundesarbeitsgruppen gibt. Weitere Themen sind unter anderem der Mitgliederschwund bei den beiden großen christlichen Kirchen, die Finanzierung des Katholikentages in Münster 2018 sowie das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" und seiner Folgen für Religionskritik in sozialen Netzwerken.