Klage gegen Ethik-Unterricht zurückgewiesen
Baden-Württemberg: Klage gegen Ethik-Unterricht zurückgewiesen
Aus: MIZ 3/97
Der Prozeß, den ein mittlerweile volljähriger Schüler und seine Eltern gegen den Ethik-Unterricht als Zwangsfach in Baden-Württemberg angestrengt haben, ist auch in der zweiten Instanz verlorengegangen. Nach Auffassung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist eine Grundrechtsverletzung weder durch die Konstruktion als Ersatzfach für "Religionsflüchtlinge" noch durch die konkrete Schlechterstellung von Schülern, die diesen Unterricht besuchen, im Schulalltag gegeben. Da die Urteilsbegründung in vielen Punkten auf die Argumentation der Kläger überhaupt nicht eingeht und in einigen Punkten auch juristisch fragwürdig ist, wurde bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.