Gemeinsame Stellungnahme von Libre Pensée und IBKA
Das Kirchensteuerproblem in Deutschland ist ein Relikt aus dem Mittelalter, wurde in der Weimarer Verfassung fortgeführt und bestätigt durch das Hitler/Kardinal Pacelli (späterer Pius XII) Konkordat, unterschrieben am 20. Juli 1933. In Frankreich existiert die Kirchensteuer (den zehnten) seit 1789 nicht mehr, aber der Staatshaushalt finanziert weiterhin die Kirchen, einmal im Elsass-Mosel, aufgrund des napoleonischen Konkordats und das gesamte Land über das Gesetz vom 31. Dezember 1959, das sogenannte Debré-Gesetz, das die katholischen Schulen finanziert.
Die katholische Kirche ist in Deutschland und auch in Frankreich mit einem wachsenden Desinteresse ihrer Gläubigen konfrontiert, was eine Minderung ihrer Quellen bedeutet. In Deutschland sind, laut der Tageszeitung La Croix mehr als 178.000 Menschen 2013 offiziell aus der katholischen Kirche ausgetreten, in Frankreich kennt die katholische Kirche das gleiche Desinteresse. Die freiwilligen Spender ( die für den „religiösen Zehnten“ ihre Spende bei den Steuern absetzen können) gehen in schöner Regelmäßigkeit zurück (um 3% in der Bevölkerung).
Nun haben die Kirchen etwas Besonderes, man kann Mitglied sein ohne es zu wollen und sogar ohne es zu wissen. Im Gegensatz zu den Prinzipien, entwickelt von all den verschiedenen Menschenrechtserklärungen ist die Taufe, im allgemeinen wird sie von den Eltern nach der Geburt veranlasst, eine Handlung, die euch in die „Kirchengemeinschaft“ aufnimmt und euch steuerpflichtig macht, wenn eure Regierung es so beschließt, in Übereinstimmung mit den katholischen Behörden, egal welche Nationalität ihr habt oder wie eure eigenen Erklärungen eurer Überzeugungen sind. Es gibt natürlich eine Prozedur des Austritts, aber diese muss bezahlt werden und ist unter Kontrolle der Bischöfe und garantiert absolut nicht, was mit euren persönlichen Daten künftig passiert.
In Frankreich verweigert die katholische Kirche das Recht auf Vergessen der Getauften, die die Streichung ihrer persönlichen Daten in den Listen wollen. Ein Urteil des Revisionsgericht hat ihr vorläufig Recht gegeben “dass die Konsultierung der Listen , die den Vermerk der Taufe (oder nicht) tragen offen, außer für den Betroffenen, nur für die Kirchenverantwortlichen, die der Schweigepflicht unterstehen, sind“.
Nun erlaubt sich die internationale Organisation der katholischen Kirche, die wiederholten Erklärungen der Betroffenen und des Rechts zu übergehen, und nach den sensiblen persönlichen Daten einer Religion (Taufregisterauszug) zu fragen , die in Frankreich wie alle Religionen nur einen Status des Privatrechts hat.
Darum, denken wir ist es unabdingbar, dass der Religionsvermerk in Deutschland auf der Steuerkarte zu unterbleiben hat und in Frankreich, dass die Verwaltung die Praxis der betroffenen katholischen Bistümer als illegal erklärt und dass in beiden Ländern die vollständige Streichung der persönlichen Daten auf Anfrage der betroffenen Personen veranlasst wird.
Berlin, den 5.3.2015
Claude Singer (Libre Pensée)
Carsten Frerk (IBKA)