Aus: MIZ 1/86
Am Nikolaustag, dem 6. Dezember 1985, bescherte das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels (Nr. 79) - Verbandsorgan der
westdeutschen Verleger und Sortimenter - seinen Lesern auf Seite 3185 eine 34zeilige einspaltige Meldung unter der Rubrik
"Vermischtes/Ticker": "Opus Dei: EV gegen Rororo?", zu Deutsch: Einstweilige Verfügung des Opus Dei gegen den Rowohlt-Verlag?
Diese Meldung, die sinnigerweise neben einem anderen Einspalter: "Konfessioneller Medien-Rückzug" erschien, hatte folgenden
Wortlaut:
"Reinbek: Die katholische Geheimorganisation Opus Dei versucht, beim Landgericht München das Jahrbuch 'Welt aktuell '86' des
Rowohlt Verlags durch eine Einstweilige Verfügung zu verbieten. Das Jahrbuch erinnert in einem Beitrag über diese katholische
Rechtsaußen-Gruppe an die Unterstützung des Pinochet-Putsches 1973 und an die Todesschwadronen, denen seinerzeit Tausende von
Menschen zum Opfer fielen. Hierzu erklärt der Herausgeber der 'Rororo aktuell Reihe', Freimut Duve: 'Wir weisen die Kritik und
die juristischen Schritte gegen unser Jahrbuch zurück. Es ist heute unbestritten, daß Opus Dei maßgeblichen Anteil am
Widerstand gegen Allende hatte, und es ist in Chile bekannt, daß unter den Förderern der Todesschwadronen auch Personen waren,
die zugleich für Opus Dei arbeiteten. Hier wird versucht, ein kritisches Jahrbuch mit Hilfe von Gerichten mundtot zu
machen.'"
Selbst die Branchenkundigen konnten nicht wissen, daß sich hinter ihrem Rücken ein für das Verlags- und Buchhandelsgewerbe
der BRD einmaliger Vorgang von Publikationsverbot und Bücherzensur abgespielt hatte. In Nr.99 vom 13. Dezember 1985 gab das
Börsenblatt weitere Einzelheiten preis: "Opus Dei stoppt Rowohlt. - Köln. Das Rororo-Taschenbuch 'Welt aktuell '86 - das andere
Jahrbuch' darf aufgrund einer Intervention von Opus Dei nicht mehr verbreitet werden. Wie das deutsche Informationsbüro der
internationalen katholischen Organisation Opus Dei am 6. Dezember (1985) mitteilte, hat das Landgericht München 1 am gleichen
Tag eine Einstweilige Verfügung gegen den Rowohlt Taschenbuch Verlag erlassen. Sie untersagt die Behauptung, zwischen den
Todesschwadronen in Chile und dem Opus Dei habe es enge Zusammenarbeit gegeben. Die Wiederholung dieser Behauptung aus Jürgen
Roths Beitrag 'Opus Dei - eine heilige Mafia auf dem Vormarsch' ist bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 500000 Mark untersagt.
In der Pressemitteilung von Opus Dei heißt es, die Behauptung sei falsch und ehrenrührig. Wegen ähnlicher Behauptungen über
angebliche politische Verwicklungen des Opus Dei in Lateinamerika hätten kürzlich der Benziger Verlag das Buch 'Konflikt um die
Theologie der Befreiung' des Tübinger Theologen Prof. Greinacher und der Lamuv Verlag das Buch 'Dunkelmänner der Macht' von
Jürgen Roth und Bernd Ender zurückgezogen. (Kursivdruck durch MIZ.) Der Rowohlt Verlag sieht momentan keine
Möglichkeit, gegen diese Einstweilige Verfügung vorzugehen ... "
Wir rekonstruieren: Gleichermaßen "in aller Stille" war Monate vor dem Verlagsriesen Rowohlt einem Branchenwinzling (Lamuv)
von Opus Dei ein Prozeß angedroht worden, und angesichts der für Lamuv riesigen Summe von DM 500000 "Ordnungsgeld" hatte der
Verlag seine "Dunkelmänner" vom Markt zurückgezogen. Hätte sich Opus Dei nicht kurz vor Heiligabend mit Rowohlt angelegt, wäre
die Vorgeschichte wahrscheinlich nie ans Tageslicht gekommen.
Auslieferungsverbot für "Welt aktuell '86"
Verweilen wir zunächst noch bei Rowohlt. Das Börsenblatt fährt in der schon erwähnten Meldung vom 13. Dezember 1985 fort:
"Geschäftsführer Dr. Michael Naumann hat für Rowohlt am 10. Dezember (1985) eine Presseerklärung abgegeben, in der er das
Vorgehen von Opus Dei mit dem von 'Sittenwächtern' gleichstellt. In seiner Erklärung heißt es: 'In das Bild gezielter
Einflußnahmen paßt auch der Versuch der in Köln ansässigen Organisation »Opus Dei«, eine Entscheidung über die Richtigkeit der
in »Welt aktuell '86« aufgestellten Behauptungen nicht etwa in Köln vor Gericht zu suchen und auch nicht in Hamburg, sondern in
München. Gibt es ein pressefreiheitliches Nord-Süd-Gefälle?' Und: 'Der Rowohlt Verlag wird die vom Gericht inkriminierte
Passage - es handelt sich um einen Satz - einschwärzen und das Buch »Welt aktuell '86« weiterhin vertreiben. Der Versuch von
»Opus Dei«, in den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden einzugreifen, wird anwaltlich überprüft werden müssen: Am Freitag, dem
6. Dezember (1985) hatten sich Anwälte von Opus Dei bei Grossisten von Rowohlt gemeldet, noch bevor dem Verlag selbst die
Verfügung schriftlich vorlag, um die weitere Auslieferung zu verhindern ... Der Rowohlt Verlag ist zuversichtlich, in der
gerichtlichen Hauptverhandlung zu obsiegen.'"
Am 20. Dezember 1985 berichtete das Börsenblatt: "'Abmahnen ist sittenwidrig'. - Reinbek. Der Rowohlt Verlag hat sich gegen
eine Abmahn-Aktion des katholischen Ordens Opus Dei zur Wehr gesetzt. Seine Anwälte haben am Vormittag des 17. Dezember (1985)
von den Anwälten des Opus Dei die Verpflichtung erwirkt, daß keine weiteren Abmahn-Briefe verschickt werden. Wie der Verlag
mitteilt, hat er durch zahlreiche Anrufe von Buchhändlern aus dem ganzen Bundesgebiet erfahren, daß Opus Dei über seine Anwälte
den Buchhandel abmahnen hasse, das Taschenbuch 'Welt aktuell '86' nicht zu vertreiben. Juristische Grundlage dafür sollte die
gegen den Rowohlt Verlag erwirkte Einstweilige Verfügung sein. Der Verlag habe ihr durch Einschwärzung der entsprechenden
Textstellen Rechnung getragen und das Jahrbuch seitdem nur noch in dieser Form ausgeliefert. Rowohlt nennt die Abmahnaktion
'sittenwidrig' und bezeichnet sie als 'nachhaltige Störung und rechtswidrigen Eingriff in die Geschäftsbeziehungen zwischen
Verlag und Sortimentsbuchhandel'. Abmahnvereine bewegten sich seit Jahren in einer juristischen Grauzone ... Die Abmahnungen
bezogen die beiden Lamuv- und Benziger-Titel mit ein, gegen die Opus Dei bereits früher vorgegangen ist."
Auf diese Meldung hin trat das "Informationsbüro des Opus Dei in Deutschland" (Stadtwaldgürtel 71, 5000 Köln 41) im
Börsenblatt zum erstenmal selbst in Aktion: Die Stellungnahme von Rowohlt sei "sachlich unzutreffend", die "Anwälte der
Prälatur Opus Dei haben vielmehr auf die rechtliche Unanfechtbarkeit ihrer Schritte hingewiesen«, "juristische Grundlage der an
den Buchhandel gerichteten Aufforderung des Opus Dei" sei "der Anspruch des Opus Dei gegen jedermann, die Verbreitung
ehrenrühriger unwahrer Tatsachenbehauptungen zu unterlassen" - so der Chef des Opus-Dei-Informationsbüros, Dr. med. Ruthard von
Frankenberg (in: Börsenblatt Nr. 2 vom 7. Januar 1986, S.104). Das Börsenblatt veröffentlichte diesen Text bezeichnenderweise
unter der Rubrik "Dialog/Mitmenschen" nebst einem Schreiben Frankenbergs an die "sehr geehrten Damen und Herren" Buchhändler.
"Würde Sie jemand des Mordes beschuldigen, so würden Sie sich zur Wehr setzen. Wir auch ... Deshalb sind wir überzeugt, daß auf
lange Sicht unsere ungewöhnliche Maßnahme dem Ansehen des Buchhandels eher dienlich als abträglich ist ... Seit einer
'Monitor'-Sendung im WDR im November 1984, in der dem Opus Dei Waffenhandel vorgeworfen wurde, haben wir Gerichte bemüht.
Nachdem drei Verlage nun je ein Buch zurückgezogen hatten, werden Sie verstehen, daß es uns schwer hinnehmbar schien, wenn
jedermann sie im Buchhandel noch unverändert kaufen konnte ... Mit den besten Wünschen für ein segens- und erfolgreiches Neues
Jahr 1986 und freundlichen Grüßen. Dr. med. Ruthard von Frankenberg."
Auf eine Anfrage der MIZ-Redaktion antwortete der Rowohlt Taschenbuch Verlag am 11. Februar 1986, daß "außer dem
veröffentlichten Material hier keine weiteren Informationen vorliegen" und "eine gerichtsverwertbare Verifizierung der Vorwürfe
gegen OPUS DEI ebenfalls nicht möglich war" - im Klartext: Rowohlt legt sich wegen sechs umstrittener Seiten seines 540 Seiten
umfassenden Almanachs "Welt aktuell '86" nicht weiter mit Opus Dei und der katholischen Kirche an.
"Opus Dei - Irrenhaus Gottes?"
Mitte 1983 tauchten die ersten kritischen Berichte über Opus Dei in westdeutschen Medien auf. Das OD-Informationsbüro sah
sich am 18. April 1983 zu einer "Erklärung" veranlaßt: "Über das Opus Dei haben seit Juni 1983 verschiedene Medien in der
Bundesrepublik Berichte veröffentlicht. Sie stützen sich auf einige wenige ehemalige Mitglieder des Werkes als Informanten,
insbesondere auf Klaus Steigleder, der im September 1983 mit der Schrift 'Das Opus Dei - eine Innenansicht' an die
Öffentlichkeit getreten ist. Das Buch entwirft ein zweckdienlich entstelltes Sachverhaltsbild ... Die Darstellungen wurden
entsprechend medienwirksam aufbereitet (vgl.: Kölner Stadtanzeiger 4.6.83; Der Spiegel Nr.3/17.9.83;
WDF 10.9.83). Die Anschuldigungen werden fortgesetzt. Die Veröffentlichungen haben Verwirrung oder gar Empörung
ausgelöst, weil sie 'Zeugenberichte' über persönliche Erfahrungen mit dem Opus Dei anführen. Diese entstammen dem Intimbereich
ihrer Urheber und geben deren subjektive Sicht wider. Ihr Wahrheitsgehalt entzieht sich daher der Überprüfung durch
Außenstehende ..." Am 5. Mai 1984 beschwerte sich das OD-Informationsbüro erneut wegen einer ARD-Fernsehsendung vom Vortag mit
dem Titel: "Opus Dei - Irrenhaus Gottes?"
"Waffenhändler im Dienste Gottes"
Am 13. November 1984 sendete das ARD-Magazin "Monitor" Auszüge aus dem Interview von Jürgen Roth mit einem als
Opus-Dei-Mitglied vorgestellten Prinzen Miguel de Bourbon, laut Tageszeitung vom 14. November 1984 "einer der größten
Waffenhändler Europas": "Heute gehören Waffen, ob in Afrika oder anderswo, zum Tagesgeschehen. Waffen gibt es, seit es Menschen
gibt ... Warum sollen wir ihnen die Waffen nicht verkaufen? Nicht die Waffen, nur der Mensch ist gut oder schlecht ... Ich
finde, daß die Waffen, die Opus Dei zuläßt oder auch andere Regierungen - denn für mich ist Opus Dei eine Regierung für sich -
dem Menschen dienen ... Wenn wir bestimmte Dinge brauchen, dann bekommen wir sie nicht durch eine Predigt, sondern auf andere
Weise ... Wenn die Menschen nicht hören wollen, dann ist es wie in der Schule, dann muß man mit anderen Mitteln dafür sorgen,
daß sie hören ... Ich bin der Auffassung, Opus Dei muß über ganz Europa herrschen, und Menschen, die meine Vorstellungen von
Hierarchie und Disziplin teilen, sollten Opus Dei beitreten. Ich bin überzeugt, das ist das einzige, was Europa retten kann.
Opus Dei wird Präsident Reagan folgen ..." (In: Tageszeitung vom 14. November 1984.)
Am 27. November 1984 erhob das Münchner Rechtsanwalts- und Steuerbüro Gritschneder/Ehrensperger/Widl - dieses Büro hatte
zehn Jahre zuvor die westdeutschen Bischöfe in ihren Klagen gegen Hubertus Mynarek und sein Buch "Herren und Knechte der
Kirche" vertreten, das vom Verlag Kiepenheuer & Witsch dann vom Markt zurückgezogen wurde! - Klage bei der Zivilkammer des
Landgerichts München I: "Wir erheben Klage für 1. Opus Dei e. V., gesetzlich gemeinschaftlich vertreten durch den 1.
Vorsitzenden Dr. Cesar Ortiz und Kurt Jungmann, Köln, 2. Dr. Cesar Ortiz, Regionalvikar der Personalprälatur Opus Dei für die
Region Deutschland, Köln, gegen 1. den WDR, gesetzlich vertreten durch den Intendanten Dietrich-Wilhelm von Seil, 2. Klaus
Bednarz, verantwortlicher Redakteur der Sendung 'Monitor' des Erstbeklagten, 3. Jürgen Roth, 4. Volker Happe... wegen Widerrufs
und Unterlassung. Vorläufiger Streitwert: 300000 DM."
Anschließend beantragt das Münchner Büro Gritschneder, "folgendes Urteil zu fällen: I. Die Beklagten werden verurteilt,
folgenden Widerruf zu erklären: 'Der WDR und der verantwortliche Redakteur Bednarz widerrufen hiermit folgende in der
Fernsehsendung »Monitor« vom 13. November 1984 aufgestellten Behauptungen: 1. Es erscheint eindeutig, daß Mitglieder von Opus
Dei sogar in Waffengeschäfte verstrickt sind, - 2. die als Prinz Miguel von Bourbon vorgestellte und interviewte Person ist
Mitglied von Opus Dei, - 3. Opus Dei ist nicht nur eine religiöse, sondern auch eine weltliche Macht, wozu auch der
Waffenhandel gehört, - 4. die als Prinz Miguel de Bourbon vorgestellte Person hat ihre Waffengeschäfte für Opus Dei zur
Verfügung gestellt, - 5. es ist sicher, daß Opus Dei Interesse daran hat, um den Kommunismus zu bekämpfen, gewisse
Befreiungsbewegungen selbst mit Waffen zu unterstützen. - Die Autoren Jürgen Roth und Volker Happe schließen sich diesem
Widerruf an.' - II. Der Erstbeklagte wird verurteilt, den Widerruf gem. Ziff. I des Klageantrages in der nächsten noch nicht
fertiggestellten Sendung des Magazins 'Monitor' von einem von ihm zu stellenden Sprecher vor neutralem Hintergrund und mit
neutraler Mimik zu verlesen." Sogar das Szenarium für den Fernsehwiderruf beliebt sich das Büro Gritschneder dem
WDR-Intendanten von Seil vorzuschlagen!
In Punkt III der 32seitigen Klageschrift wird den Beklagten sogar ein "Ordnungsgeld bis zu 500000 DM, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" für den Fall angedroht, daß sie die fünf zitierten Behauptungen nicht unterlassen;
zusätzlich wird eine sechste Textpassage inkriminiert: "Die Beklagten haben zwei Waffenhändler gefunden, die nach eigener
Aussage mit Opus-Dei-Mitgliedern Geschäfte machten."
"Dunkelmänner der Macht" - ein Buch wird verboten
Am 14. November 1984 veröffentlichte die Frankfurter Rundschau einen Artikel über das Buch "Dunkelmänner der Macht -
Politische Geheimzirkel und organisiertes Verbrechen". Am 11. Dezember reagierte das Büro Gritschneder mit einem Schreiben an
"Jürgen Roth, c/o Lamuv-Verlag". Unter Hinweis auf den FR-Artikel und auf das "von unserer Mandantschaft (Opus Dei) vorgelegte
Buch" stellen die Münchener Rechtsanwälte fest, es enthalte "eine Fülle von unrichtigen und ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen
sowie Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Schmähkritik eindeutig überschreiten". Im einzelnen werden von den
Opus-Dei-Anwälten 34 (!) Textpassagen des Buches beanstandet. MIZ dokumentiert den größten Teil der inkriminierten
Stellen auf den gelben Seiten dieses Heftes. Die auf den gelben Seiten nicht abgedruckten, von Opus Dei beanstandeten
Textpassagen in "Dunkelmänner der Macht" seien hier zitiert (in Klammern die Seitenzahlen des Buches):
"Unbestritten ist, daß es wegen illegaler Geldtransaktionen der Vatikanbank erhebliche Konflikte zwischen den Logenbrüdern
der P2 auf der einen Seite und der Organisation Opus Dei ... gab" (S. 39). - "Ob sie nun Opus Dei heißen, Freimaurerloge P2
oder Cercle Violet - in genau diesen politischen Kartellen, einer Art politischer Mafia, werden Strategien entwickelt und
finanziert, um die skizzierten Ziele durchzusetzen: das sind Subversion, Terrorismus, Destabilisierung" (S. 62). - "Im
Nachbarstaat Spanien unterhalten die Cercle-Männer Verbindungen zu Opus Dei über den ehemaligen Franco-Minister Federico Silva
Muños. Silva Muños, sowohl Opus-Dei- als auch Cercle-Mitglied ... " (S. 91; bemerkenswerterweise wurde der Schluß des Satzes
von den Opus-Dei-Anwälten nicht beanstandet: "... wurde von Strauß reichlich beschenkt". Wollte das Büro Gritschneder, das
Strauß zweifellos nahesteht, den bayerischen Ministerpräsidenten vorerst aus der Affäre heraushalten? MIZ.) -
"Bedeutsam sind daher auch die Kapazitäten des Ordens (Opus Dei) in der Wirtschaft, dem Bankensystem und den Medien" (S. 133).
- "Neben den direkten Verbindungen zum Cercle Violet scheint Opus Dei in der Bundesrepublik noch in anderen Institutionen
vertreten zu sein, so auch im Studienzentrum Weikersheim ... Zweifellos sind im Kuratorium des Studienzentrums Mitglieder
von Opus Dei, wie der Kölner Professor für Geschichte Dr. Peter Berglar oder der Direktor des Ruhrinstituts Essen,
Professor Heinz Kiefer" (S. 145/146; nur die kursiv gesetzten Satzteile wurden beanstandet. MIZ).
Am 12. April 1985 erhob das Büro Gritschneder beim Landgericht München I Klage für Opus Dei e. V gegen Jürgen Roth, Berndt
Ender (Koautor der "Dunkelmänner der Macht") und den Lamuv-Verlag "wegen Unterlassung" . "Vorläufiger Streitwert: 100000 DM";
"bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 500000 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" sollten es die Beklagten
endgültig unterlassen, die von Opus Dei inkriminierten Tatsachenbehauptungen "aufzustellen und/oder diese Tatsachenbehauptungen
in anderer Form aufzustellen oder zu verbreiten". In der Klageschrift werden statt ehemals 34 nur noch fünf Textpassagen
moniert.
Jürgen Roth contra Opus Dei
Jürgen Roth ließ sich - im Grunde auf sich allein gestellt - nicht einschüchtern und trat der Klageschrift von Opus Dei mit
weiteren Details entgegen. Wir zitieren aus der uns zur Verfügung gestellten Erwiderung Roths die wichtigsten Textstellen:
"Opus-Dei-Mitglieder waren in der Vergangenheit an einer Vielzahl von Wirtschaftsunternehmungen beteiligt. Nicht nur der in
Frankfurt lebende Ruis Mateos war Mitglied von Opus Dei, sondern auch Rafal Termin (ein Spanier), der
Kapitalfluchtgesellschaften wie die 'Credit Andorra' mitgegründet hatte. Bekannt ist auch, daß Opus Dei in den fünfziger Jahren
Geld benötigte, um die apostolischen Unternehmungen zu finanzieren. Auch dazu wurden eine Reihe von Firmen gegründet ... Der
bekannteste Capo der Mafia in Opus Dei war beispielsweise Luis Taberner von der Banco Popular ... Beweis: Prof. Alberto
Moncada, Madrid."
"Daß Opus Dei international wegen seiner Unterwanderungspolitik höchster politischer Regierungskreise für gefährlich
gehalten wird, insbesondere wegen der illegalen Finanztransaktionen, geht aus einer Vielzahl von Untersuchungen hervor. Beweis:
Prof. Jean Ziegler, Geneve." - "In dem Bericht der französischen Nationalversammlung zur Untersuchung über die sogenannten
Schnüffelflugzeuge, ein großangelegtes Betrugsmanöver, heißt es: 'Opus Dei, Mitglieder der Loge P2, zusammen mit der
bayerischen CSU von Strauß, haben eng zusammengearbeitet, um für ihre antikommunistische Ideologie zu kämpfen.' (Rapport der
Kommission, Nr. 2418, Paris.)" - "Selbstverständlich waren die wichtigsten Führer der reaktionären Front gegen die Regierung
Allende Opus-Dei-Mitglieder. Und es ist allgemein bekannt, daß der einflußreiche Kardinal Alfonso Lopez Trujillo dem Opus Dei
angehörte ... Beweis: Prof. Alberto Moncada, Prof. Norbert Greinacher, Tübingen."
"Die US-Publizistin Penny Lernoux schreibt in ihrem Buch 'Cry of the People': 'Opus Dei und die Organisation 'Vaterland und
Freiheit' arbeiteten in Chile während der Allendezeit zusammen, und General Juan Carlos Ongania, argentinischer Diktator von
1966 bis 1970, kam dadurch an die Macht, weil er von Opus Dei gefördert wurde.' Beweis: Penny Lernoux, 'The Nation', New York."
- "Über die Verwicklungen des Opus Dei berichten im übrigen mehrere ehemalige CIA-Agenten, die als Zeugen geladen werden
können. Was die Verbindungen zwischen Opus-Dei-Mitgliedern und der kriminellen AAA in Argentinien angeht, so kann als Zeuge
geladen werden: der ehemalige Kontrolleur im französischen Auslandsspionagedienst unter Mitterand, Frederic Lorent, Paris. Ob
Lopez Rega Gründer der AAA gewesen sei oder nicht, kann wohl nicht von Opus Dei als falsche Behauptung gewertet werden. Dann
müßte sich schon Lopez Rega selbst angesprochen fühlen. Im übrigen benennen wir noch als Zeugen für die politische Verwicklung
von Opus Dei in Lateinamerika: Prof. Vidal Beneyto, ehem. Botschafter bei der UNESCO in Paris, wohnhaft in Madrid."
Jürgen Roth schließt seine Klageerwiderung mit einem Zitat des ehemaligen Opus-Dei-Mitglieds John J. Roche, jetzt Dozent an
der Universität von Oxford, mit dem auch wir vorläufig unsere Dokumentation beenden: "Opus Dei glaubt, daß die Kirche korrupt
ist, daß Opus Dei das neue auserwählte Volk ist und daß man von Gott den heiligen Auftrag hat, indem man versucht,
wirtschaftliche, politische und religiöse Macht zu gewinnen. Die Methoden, die dabei zum Einsatz kommen, sind alles andere als
ehrenhaft. Man praktiziert Geheimhahtung, Täuschung, ja sogar Betrug. Opus Dei ist ein internationaler Finanzkonzern, dem
Banken und Import/Exportfirmen gehören. Es ist eine Art katholischer Freimaurer-Organisation, und es ist ein Kult oder eine
Sekte, so etwas wie die Moonees. Das Ziel ist es, sie zu absolutem, zu blindem Gehorsam zu erziehen, damit sie genau das tun,
was ihnen gesagt wird. Langsam verlieren sie dadurch die Fähigkeit, eigenständig zu denken. Schließlich werden sie zu bloßen
Kreaturen der Organisation."
Worterklärungen
Über die Terrororganisation AAA (Alianza Argentina Anticomunista,
apostolisch-antikommunistische Allianz, Argentinien) schreibt Jürgen Roth in den »Dunkelmännern der Macht« (S. 139ff.): "Ein
weiteres Beispiel für die kriminellen Tätigkeiten des Ordens Opus Dei findet man in Argentinien. Dort arbeitet der Orden sehr
eng mit der AAA zusammen. In ihr war auch das Mitglied der Freimaurerloge P2, Stefano delle Chiaie, aktiv. Berüchtigt war diese
Organisation in Argentinien als inoffizielle Polizeitruppe und Rekrutierungsstelle der Todesschwadronen. Es war im Mai 1973,
als Polizei und Angehörige der AAA die Teilnehmer einer oppositionellen Demonstration mit Maschinengewehren und Handgranaten
überfielen. Hunderte wurden getötet, 300 schwer verwundet... Daß die argentinische AAA im Drogenhandel in Lateinamerika tätig
war, versteht sich fast von selbst..."
Über den Cercle Violet schreibt Roth in seinem Buch (S. 68ff.): "Illegale Aktivitäten von
Parallel-Geheimdiensten und Zusammenarbeit mit konservativen und rechtsradikalen politischen Kräften - das findet sich im
Cercle Violet, dem bundesdeutschen Geheimbund mit internationaler Verbindung ... Motor des Cercle Violet und Namensgeber ist
der Pariser Rechtsanwalt Jean Violet ... Violet wiederum, ein glühender Antikommunist, baute eine rechte Gruppe auf, die
Kontakte zu Franz Josef Strauß unterhielt, zu den Christdemokraten Italiens, mit Verbindungen zur Freimaurerloge P2..."
Über die Loge P2 haben wir im Zusammenhang mit dem Skandal um Banco Ambrosiano und in der Internationalen
Rundschau in MIZ mehrmals berichtet.