Mitgliedschaft im IBKA

Unterstützen Sie den IBKA durch Ihre Mitgliedschaft! IBKA-Mitglieder werden durch den Mitgliederrundbrief regelmäßig informiert und erhalten vierteljährlich die vom IBKA herausgegebene Zeitschrift MIZ. Sie werden zu Tagungen eingeladen und können in der Mitgliederversammlung über die Geschicke des Vereins mitentscheiden. Sie können dem IBKA auf zwei Arten beitreteten:

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Zwecke der Mitgliederverwaltung gespeichert. Sie können die Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinfachen, indem Sie eine Einzugsermächtigung ausfüllen und dem Aufnahmeantrag beilegen.

Mitgliedsbeitrag

Der reguläre Mindestbeitrag beträgt 50 Euro im Jahr, der Regelbeitrag 75 Euro und der Förderbeitrag 100 Euro im Jahr. Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 25 Euro zu zahlen:

  1. bei Mitgliedschaft in Organisationen, die korporative Mitglieder des IBKA sind, sowie bei Mitgliedschaft in befreundeten Organisationen mit gleicher Zielsetzung;
  2. bei Partnern und Partnerinnen von voll zahlenden Mitgliedern;
  3. bei geringem Einkommen.

Im Beitrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag anteilig für den Rest des Jahres zu entrichten. Weitere Informationen zum Mitgliedsbeitrag können der Beitragsordnung entnommen werden.