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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Pressemitteilung vom 13.09.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem es um die Kündigung eines Arztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung ging. Das Gericht hatte die Kündigung zwar aufgehoben, sie grundsätzlich jedoch für zulässig erklärt.
"Zwar hatte die Kündigung im konkreten Fall keinen Bestand. Dennoch ist das Urteil aus Sicht nichtreligiöser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inakzeptabel", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
"Die Tätigkeit eines Arztes – auch eines Chefarztes – hat nichts mit der Verkündigung eines Glaubens zu tun. Daher ist es nicht gerechtfertigt, aus dem Verhalten im privaten Bereich einen Kündigungsgrund abzuleiten."
Pressemitteilung vom 27.09.2010
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt hat. Zugleich fordert er den Gesetzgeber dazu auf, aus dem Urteil für das deutsche Arbeitsrecht Konsequenzen zu ziehen.
"Es verstößt gegen die Menschenrechte, dass Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen aufgrund ihres Privatlebens gekündigt werden kann, selbst wenn sie keine verkündigungsnahe oder Leitungsfunktion ausüben", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Bericht zum Vortrag von Jack Huttmann, AWO-Geschäftsführer Freiburg im InterCity Hotel Freiburg am 16.06.2010.
Am 16.06.2010 hatte der IBKA-Regionalverband Freiburg Herrn Jack Huttmann, AWO-Geschäftsführer Freiburg eingeladen, um die Grundgedanken der Arbeiterwohlfahrt darzulegen und die Grundzüge des Subsidiaritätsprinzips aus Sicht der AWO zu erläutern.
Vortrag und Diskussion
Dienstag, 11. Mai, 19 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78
Referent: Dr. Holger Behr (Gemeindevorsteher der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden)
Eingeladen zur Diskussion und eigenem Redebeitrag sind ebenfalls Vertreter der beiden Großkirchen.
Der Eintritt ist frei.
Veranstalter: Religionskritischer Arbeitskreis Wiesbaden - eine Initiative von IBKA und Freireligiöser Gemeinde Wiesbaden.
(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) Nordrhein-Westfalen kritisiert das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.
"Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie nutzen Ihre Quasi-Monopolstellung als Arbeitgeber im Sozialwesen schamlos aus. Das nun vom Gericht in Bielefeld bestätigte Streikverbot macht ihre Bediensteten zu Arbeitnehmern zweiter Klasse", sagt NRW-Sprecher Rainer Ponitka.
Die Kündigung einer Mitarbeiterin in einem kirchlichen Alten- und Pflegeheim wegen ihres Kirchenaustritts hatte vor dem Landesarbeitsgericht Mainz Bestand (Az. 7 Sa 250/08). Mitteilung der Kanzlei für Arbeitsrecht Mudter & Collegen
Siehe auch:
(Aktualisiert 31.08.2008)
Pressemitteilung vom 22.04.2008
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert die geltenden arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für kirchliche Betriebe.
Während Kirchenvertreter sich für flächendeckende Mindestlöhne ausgeprochen haben, sieht es dort ganz anders aus, wo die Kirchen als Arbeitgeber selbst betroffen sind.
Berichte zum Thema bei tagesspiegel.de und aerzteblatt.de.
Pressemitteilung vom 30.05.2007
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sieht in den Thesen "Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich" der EKD den Versuch, auch nichtkonfessionelle Einrichtungen für ihre Interessen einzuspannen, um Kinder frühzeitig in ihrem Sinne zu indoktrinieren und zu künftigen Kirchensteuerzahlern zu erziehen.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wurde ein beim katholischen Kolpingwerk beschäftigter Sozialpädagoge fristlos gekündigt, weil er ein Profil beim Schwulenportal Gayromeo eingestellt hatte. Beim Arbeitsgericht Frankfurt hatte seine Kündigungsschutzklage jedoch Erfolg. (Meldung bei Wikinews)
Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil Bestand haben wird. In der Vergangenheit kam es in ähnlichen Fällen mehrfach vor, dass die Arbeitsgerichte arbeitnehmerfreundlich urteilten, das Bundesverfassungsgericht jedoch den Kirchen Recht gab.
Ältere Artikel zum Thema: Was Beschäftigte des Arbeitgebers Kirche wissen sollten und Freie Meinungsäußerung? Nicht bei der Kirche! (19.04.2007)