Medien und Zensur

Religionskritik nicht tabuisieren

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Konfessionslosenverband begrüßt Freispruch für Ferkelbuch

Pressemitteilung vom 07.03.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt, dass die Bundesprüfstelle die Indizierung des Buches „Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ abgelehnt hat.

„Die Entscheidung gegen die Indizierung bedeutet leider kein Ende der Zensurversuche. Es gibt besorgniserregende Bestrebungen, Religionskritik gesellschaftlich zu tabuisieren“, sagte der Zweite Vorsitzende des IBKA, René Hartmann.

Administratoren löschen größte Online-Atheisten-Gruppe

Die 'Atheist and Agnostic Group', eine von Bryan J. Pesta bei MySpace.com (das zum Konzern von Rupert Murdoch gehört) etablierte virtuelle Community, wurde im November 2007 Opfer eines Hackerangriffes. Statt zu helfen, löschten die Administratoren die Benutzergruppe. Erst nach Protesten wurde sie Anfang Februar 2008 wiederhergestellt. Der Fall zeigt indirekt, wie wichtig es für Nichtreligiöse ist, eigene Internetressourcen aufzubauen.

Artikel zum Thema bei hpd-online

Säkulare Verbände fordern Meinungsfreiheit auch für Religionskritiker

Gemeinsame Erklärung von 22 säkularen Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum zum Indizierungsantrag gegen 'Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel'.

Artikel zum Thema bei hpd-online

„70 % der Bundesbürger religiös"? Nein.

Wie die Bertelsmann-Stiftung interessegeleitet ausgewertete Umfrage-Ergebnisse verkünden läßt, hat der humanistische Pressedienst näher betrachtet.

CSU-Initiative bedroht Meinungsfreiheit

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Konfessionslose gegen Verschärfung des § 166 StGB

Pressemitteilung vom 24.10.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich gegen den Gesetzesantrag der bayerischen Landesregierung zur Änderung des § 166 Strafgesetzbuch, über den heute im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten werden soll. Durch den Antrag soll der Anwendungsbereich des Paragraphen erweitert werden, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.

Internet-Zensur in der Türkei

Wie heise online berichtet, hat die Türkei den Zugang zur Blog-Site wordpress.com wegen angeblicher Beleidigung des islamischen Kreationisten Harun Yahya alias Adnan Oktar gesperrt.

Mehr zum Thema:

(21.08.2001)

Artikel in Bundeswehrzeitung erregt kirchliches Missfallen - Chefredakteur nimmt seinen Hut

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Welche Folgen selbst eher zahme innerkirchliche Kritik dort haben kann, wo die katholische Kirche ihren Einfluss geltend macht, musste vor kurzem Oberstleutnant Uwe Kort erfahren. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, erregte ein Artikel in der Zeitung Bundeswehr aktuell, deren Chefredakteur Kort war, den Unwillen von Militärbischof Mixa.

Dass sich das Bundesverteidigungsministerium auf die kirchliche Beschwerde hin beeilte, den Chefredakteur zurechtzuweisen, wird niemanden überraschen, der ein wenig über das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland Bescheid weiß. Die Angelegenheit endete schließlich damit, dass Kort um Versetzung bat. (24.07.2007)

Türkei: Atheistisches Webforum gesperrt

Anfang Juni 2007 stellten türkische Internet-User fest, dass sie das von türkischen Atheisten betriebene Webforum forum.ateizm.org nicht mehr erreichen können. DNS-Server des türkischen Internet-Anbieters Turk Telekom weisen den Server als "durch Gerichtsentscheid gesperrt" aus. Von außerhalb der Türkei ist der Zugriff weiterhin möglich.

Ägyptische Regierung greift durch gegen Islamkritik im Internet

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Ein ägyptischer Blogger ist u.a. wegen islamkritischer Beiträge zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Meldung bei Telepolis

(24.02.2007)

Etikettenschwindel „Wort zum Freitag“

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Pressemitteilung vom 08.02.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert das Vorhaben des ZDF, ein islamisches „Wort zum Freitag“ als Pendant zum christlichen „Wort zum Sonntag“ in sein aus Gebühren finanziertes Programm aufzunehmen, und fordert, die Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien zu beenden.

Der IBKA erklärt hierzu:

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