Religionsfreie Zone 2014 im Filmhauskino Köln
Kein Tanzverbot an Feiertagen!
Am Freitag, 18. April 2014 lud der IBKA NRW im siebten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.
Das Grundgesetz sagt in Artikel 140/ Artikel 139 WRV: "Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe ... gesetzlich geschützt."
Am Karfreitag besonders ist vor allem christliche Besinnlichkeit Pflicht. Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte „stille“ Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören.
Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Gunnar Schedel findet sich beim Humanistischen Pressedienst.