Rundschreiben an Schulen - IBKA NRW zieht erste Bilanz
Per Rundschreiben an nordrhein-westfälische Schulen rief der IBKA-Landesverband NRW dazu auf, über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdienst zu informieren (Pressemitteilung vom 01.08.2007: Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!). Auf dem hpd berichtet er nun über die Reaktionen. (21.08.2007)