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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
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Laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hagen, Steuernummer 321/5793/0435, zuletzt vom 27.01.2010 ist der IBKA nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient. Er ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge
Zuwendungsbestätigungen auszustellen.