Unglaubliche finanzielle Verflechtung von Kirche und Land Baden-Württemberg
Auszüge aus einem Flugblatt des Freiburger Regionalverbands, Dezember 2009
Wussten Sie, dass...
Sechs Punkte zum Nachdenken !!!
Wussten Sie, dass...
- ... die Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer befreit sind?
Grundsteuerfrei sind nicht nur die Wohnungen von Bischöfen, Priestern und Kirchendienern, sondern auch der übrige, riesige Grundbesitz– der gesamte land- und forstwirtschaftliche Besitz der Kirchen sowie ihre innerstädtischen Grundstücke– bis hin zu den von den Kirchen verpachteten Gaststätten!
Ferner genießen die Kirchen Vergünstigungen im Kosten- und Gebührenrecht und sind vor der gesetzlich zulässigen Enteignung kirchlicher Liegenschaften geschützt.
Quellennachweis: - ... die Kirchen ihre Arbeit nicht nur durch die Kirchensteuer finanzieren, also durch die Mitgliedsbeiträge der Gläubigen, sondern dass sie vom Staat kräftige finanzielle Zuschüsse erhalten?
Allein das Land Baden-Württemberg zahlt den Kirchen jährlich über 100 Millionen Euro für die Gehälter der Bischöfe, Priester, Pfarrer usw. Das Geld erhalten sie zusätzlich zu den Kirchensteuern, also von allen Steuerzahlern, auch jenen, die keiner Kirche angehören.
Ferner entstehen dem Staat durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Einnahmeverluste von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich.
Quellennachweis:- Römisch-katholische Kirchenvereinbarung Baden-Württemberg vom 31.10.2007, Artikel 1 Abs. 3-5. Gesamtbetrag 2009: 50,1 Mio. Euro.
- Evangelischer Kirchenvertrag Baden-Württemberg vom 17.10.2007, Art. 25 Abs. 3. 2009: Gesamtbetrag 51,3 Mio. Euro.
- Gesetzestext Kirchenstaatsvertrag Baden-Württemberg
- DER SPIEGEL Nr. 49/2001
- ... die Kirchen darauf bestehen, dass diese Staatsleistungen entsprechend den Gehaltserhöhungen
aufgestockt werden, die von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden?
Sie selber aber betrachten Arbeitskämpfe in kirchlichen Einrichtungen als unzulässig und behindern die gewerkschaftliche Tätigkeit.
Sie erkennen die Tarifverträge nicht an und lassen auch keine Betriebsräte zu. Und wer aus der Kirche austritt oder einen Geschiedenen heiratet oder gar einen Andersgläubigen oder Atheisten, fliegt raus.
Quellennachweis:- Römisch-katholische Kirchenvereinbarung (s.o. Nr. 2), Art. 1 Absatz 6
- Evangelischer Kirchenvertrag (s.o. Nr. 2), Art. 25 Absatz 4
- Ver.di Publik: Unter Gottes Dach.
- ,Die Ärzte sind unzufrieden, die Arbeitgeber stur.’ Dt. Ärzteblatt 2007; 104 (45)
- ... die Kirchen und ihre Sozialwerke zwar viele soziale Einrichtungen betreiben, aber gar nicht aus dem
Kirchenvermögen oder mit der Kirchensteuer finanzieren?
Der Caritasverband und das Diakonische Werk finanzieren ihre Arbeit zu 98 Prozent mit Staats- oder Versicherungsgeld – die Kirchen tragen ganze 2 Prozent der Lasten.
Entgegen der landläufigen Meinung erhalten die vielen kirchlichen Krankenhäuser und Altenheime von den Kirchen überhaupt keinen Zuschuss, denn die laufenden Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) dieser Einrichtungen werden durch die Krankenversicherungen, die Investitionskosten durch die Länder finanziert.
Bei konfessionellen Kindergärten und Kindertagesstätten liegt der finanzielle Anteil der Kirchen im Mittel gerade mal bei 10 Prozent.
Quellennachweis:- Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland, Aschaffenburg, Alibri 2005
- Bericht der Forschungsgruppe Weltanschauung
- Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg: Finanzierung der Kindergärten
- ... die Kirchen beim Religionsunterricht in den staatlichen Schulen sowie bei der Ausbildung des
Priester- und Pfarrernachwuchses an den theologischen Fakultäten der Unis das alleinige Sagen haben
und dass dies aus Steuermitteln bezahlt wird?
An den theologischen Fakultäten dürfen keine Lehrkräfte gegen den Willen der Kirchen arbeiten und der Staat ist verpflichtet, Professoren zu entfernen, die dem Erzbischof nicht passen.
Sogar an zwei Lehrstühlen für Philosophie und Geschichte der Universität Freiburg dürfen die Professoren nur mit Zustimmung des Erzbischofs ernannt werden (Konkordatslehrstühle).
Beim Religionsunterricht beschränkt sich das staatliche Aufsichtsrecht auf die Beachtung des Stundenplans, die Einhaltung der Unterrichtszeit sowie die Wahrung der Schulordnung.
Quellennachweis:- Evangelischer Kirchenvertrag, Art. 3
- Rechnungshof Baden-Württemberg, Auslastung der theologischen Fakultäten, Denkschrift 2005.
- ... die Kirchen aufgrund von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert Anspruch darauf haben, dass
der Staat die Kosten für den Bau und die Instandhaltung vieler Pfarrhäuser und Kirchen trägt?
Dem Land Baden-Württemberg – und damit allen Steuerzahlern! – obliegt die Baulast an rund 1100 „kirchlichen Lastengebäuden“, davon sind 533 bewohnte Pfarrhäuser.
Allein die Sanierung für die Kirche St. Johann in Freiburg kostete 2,65 Millionen Euro; davon musste das Land 2,09 Millionen Euro tragen, die Kirche nur 7,5%.
Quellennachweis:- Bundesverwaltungsgericht, Urteil zum Fortbestand von Baulasten, 5.2.2009 (7 C 11.08).
- Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg 2007/08, S. 117.
- ,Pfarrhäuser in Landeseigentum’, Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14/2914 vom 6.6.2009.
- ‚Gerüste im Gotteshaus’, Badische Zeitung vom 30.8.2007.
- ‚St. Johann für 2,65 Mio. saniert’, Badische Zeitung vom 18.3.2008