Atheistenverband zum Sparpaket: Bei Kirchensubventionen sparen

Pressemitteilung vom 06.07.2010

Die Nichtberücksichtigung der staatlichen Zuwendungen an die Kirchen bei den geplanten Sparmaßnahmen beklagt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Der Staat finanziert in erheblichem Umfang rein kircheninterne Tätigkeiten. Hierbei handelt es sich nicht um Sozialausgaben, sondern um Subventionen", sagte René Hartmann, der Erste Vorsitzende des IBKA. Es sei nicht einzusehen, warum im Sozialbereich gekürzt werden soll, die Zuwendungen an die Kirchen jedoch aus der Spardebatte herausgehalten werden.

Als naheliegende Option zur Entlastung der öffentlichen Haushalte nennt der IBKA die Abschaffung der direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Hierdurch würde zugleich die Forderung im Grundgesetz nach Ablösung dieser Leistungen erfüllt.

Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer gehört nach Auffassung des IBKA ebenfalls auf den Prüfstand. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kirchensteuer unbegrenzt von der Steuer absetzbar ist, während Spenden an gemeinnützige Vereine nur zu einer bestimmten Höhe abgesetzt werden können. Dies gilt umso mehr, als höchstens 10% der Kirchensteuer in öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten fließen", kritisiert Hartmann.

Hintergrund

Nach Angaben des Spiegel wendet der deutsche Staat über 442 Millionen Euro jährlich für die Entlohnung von Kirchenpersonal auf. Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird vom Grundgesetz seit dessen Inkrafttreten gefordert.

Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe verursachte im Jahr 2009 Steuermindereinnahmen von 2,94 Mrd. Euro.
Quelle: 22. Subventionsbericht der Bundesregierung, S. 79

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Siehe auch: Koordinierungsrat säkularer Organisationen e.V. (KORSO) fordert Ablösung der historischen Staatsleistungen (hpd, 15.11.2010)

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Er wendet sich unter anderem gegen die Privilegierung von Religionsgemeinschaften und Kirchenfinanzierung aus öffentlichen Mitteln.

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