Pressemitteilung vom 6. September 2018
(Overath) Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.
„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“