Konfessionslosenverband für Online-Kirchenaustritt

Notausgang

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Kritik an Verweigerungshaltung der Landespolitiker

Pressemitteilung vom 07.09.2022

(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Weigerung der meisten deutschen Bundesländer, einen digitalen Kirchenaustritt zu ermöglichen. Seine Religionszugehörigkeit frei zu wählen und aus der Kirche auszutreten ist Ausdruck des Grundrechts auf Religionsfreiheit, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. Den Kirchenaustritt von der Digitalisierung ausnehmen zu wollen ist ein Beispiel dafür, welchen geringen Stellenwert dieses Grundrecht für viele Politikerinnen und Politiker hat.

Bereits jetzt wird der Kirchenaustritt durch zum Teil hohe Gebühren erschwert. Dazu kam in der Zeit der Corona-Pandemie noch eine unzureichende Verfügbarkeit von Terminen bei den zuständigen Behörden. Gelegentlich drängt sich der Verdacht auf, dass eine Erschwerung des Kirchenaustritts gewünscht wird, weil der Exodus aus den Kirchen gebremst werden soll. Eine solche Einstellung der politisch Verantwortlichen steht im Widerspruch zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit.

Hintergrund:

Bundesländer gegen Online-Kirchenaustritt (heise online vom 02.09.2022)

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

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