Streit um Berliner Neutralitätsgesetz

Offener Brief des IBKA an Fraktionen im Abgeordnetenhaus

Angesichts der Angriffe der Grünen und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus auf das Berliner Neutralitätsgesetz haben der Landesverband Berlin/Brandenburg des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten und die Evolutionären Humanisten Berlin/Brandenburg einen offenen Brief an die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke versendet. 

Hier der Text:

Sehr geehrte/r ..., 
sehr geehrte Damen und Herren der ...-Fraktion,

Braunschweig: Salafistischer Moscheeverein verboten

von Andreas Dietz, 19.06.2024

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens hat in der vergangenen Woche den salafistischen Verein Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) verboten und ließ die Polizei Objekte in Braunschweig durchsuchen. Nicht verboten wurde hingegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (ebenfalls abgekürzt DMG), die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Warum man beide Gemeinschaften leicht verwechseln kann, eine von ihnen aber jetzt verboten wurde.

Deutsche Bahn untersagt Werbung für säkulare Buskampagne

Die Deutsche Bahn hat Großplakate zur Bewerbung der Anfang Mai startenden „Säkularen Buskampagne“ in den Berliner Bahnhöfen untersagt. Begründung: „fehlende Neutralität“. Diese Einschätzung ist zwar richtig – betrifft aber nicht die Plakatserie, die explizit für die Neutralität des Staates wirbt, sondern die Deutsche Bahn AG, die parteiisch an der Seite der Kirchen steht.

„Kirchenstaat? Nein danke!“

Am 4. Mai startet die „Säkulare Buskampagne 2019“

Vor 10 Jahren stand die „Säkulare Buskampagne“ unter dem Motto „Gottlos glücklich“. Die Botschaft, dass ein sinnerfülltes Leben keinen Gott braucht, ist inzwischen in der Gesellschaft angekommen, doch an den politischen Verhältnissen hat sich wenig verändert. Deshalb fordert die im Mai startende „Buskampagne 2019“ die Abschaffung aller staatlichen Regelungen, die religionsfreie Menschen diskriminieren.

NRW Atheisten gründen AK Neutralitätsgesetz

Pressemitteilung vom 6. September 2018

(Overath) Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.

„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“