Berliner Koalitionsvertrag unterwandert Bremer Klausel
Atheisten gegen Religionsunterricht als Wahlpflichtfach an Berliner Schulen
Pressemitteilung vom 21.04.2023
Pressemitteilung vom 21.04.2023
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der fachlichen Beratung durch die AG Schule des IBKA e.V. zur Wahrung der Religionsfreiheit im Kontext Schule.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) erhoben.
Der IBKA behält sich vor, dass Begebenheiten aus der Beratung in anonymisierter Form in seine Verlautbarungen, Publikationen und Interessenpolitik einfließen.
Pressemitteilung vom 12. Februar 2021
(Berlin) Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.
Pressemitteilung vom 27.11.2019
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. „In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot.“
Hört sich logisch an, ist aber in seinen Konsequenzen für manche Zeitgenossen offenbar schwer zu begreifen. Daher muss die AG Schule des IBKA immer mal wieder tätig werden. Über einen solchen Fall berichtete die Deutsche Welle (Englischsprachiger Artikel, 20. Dezember 2018).
Pressemitteilung vom 27. September 2018
7. Februar 2018
30. Januar 2018
Im Dezember schrieb die AG Schule einen offenen Brief an den Schulleiter Ludger Traud der Elly-Heuss-Knapp Schule in Düsseldorf. Er erhielt die Chance zur Äußerung, ob und wie er in seiner Einrichtung die absolute Freiwilligkeit der Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht gewährleistet.
Traud bat per E-Mail um mehr Zeit für die Beantwortung - der ursprünglich ihm gesetzte Termin war der 8. Januar 2018. Ihm wurde eine Fristverlängerung bis zum 23. Januar gewährt, die er aber ungenutzt verstreichen ließ.
An etlichen Schulen in Deutschland ist der klare Protest von Schülern und Eltern nötig, denn es gibt immer noch Schulleiter, die – teilweise offensichtlich absichtlich – gegen die bestehende Rechtsprechung verstoßen und Schülern, die sich vom Religionsunterricht abmelden wollen, Steine in den Weg legen. Rainer Ponitka schildert in seinem Artikel in der MIZ 3/17 einige Beispiele und zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu widersetzen.
Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es im der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.
Die meisten Beratungen waren und sind notwendig in der Primarstufe (Grundschule) sowie der Sekundarstufe I (bis incl. Klasse 10).
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