Berliner Koalitionsvertrag unterwandert Bremer Klausel

Atheisten gegen Religionsunterricht als Wahlpflichtfach an Berliner Schulen

Pressemitteilung vom 21.04.2023

(Berlin) „Durch die Bremer Klausel im Grundgesetz ist der Religionsunterricht unter anderem in Berlin kein ordentliches Lehrfach. Dies will die schwarz-rote Koalition nun in ihrem Koalitionsvertrag unterlaufen“, sagt Silvia Kortmann, Landessprecherin Berlin-Brandenburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Ordentliche Lehrfächer seien die Schulfächer, deren Erteilung vollständig aus Steuergeldern finanziert werde; gleiches gelte für die Ausbildung der Lehrkräfte.
Kortmann weiter:  „Im Jahr 2009 haben sich die Berliner Bürgerinnen und Bürger per Volksentscheid mehrheitlich gegen den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach ausgesprochen. Dieses eindeutige Abstimmungsergebnis wird durch den zur Abstimmung stehenden Koalitionsvertrag mit Füßen getreten.“

Hintergrund:

Die Bremer Klausel ist Art 141 des Grundgesetzes.

Berliner Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, S. 42

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner:

Silvia Kortmann
IBKA Landessprecherin Berlin-Brandenburg
E-Mail: silvia.kortmann@ibka.org
Tel.: +49 (0) 30 68815349