Der „Gotteslästerungsparagraph“ 166

Was ist der § 166?

Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was ist das Problem?

Menschen verdienen Schutz vor Beleidigung, nicht Doktrinen, Ideologien oder Religionen.

Der § 166 wird mit der Begründung verteidigt, religiöse Gefühle dürften nicht beleidigt werden. Dabei wird verkannt, dass der Paragraph nicht religiöse Gefühle schützen soll, sondern die öffentliche Ordnung.

Deutsche Bahn untersagt Werbung für säkulare Buskampagne

Die Deutsche Bahn hat Großplakate zur Bewerbung der Anfang Mai startenden „Säkularen Buskampagne“ in den Berliner Bahnhöfen untersagt. Begründung: „fehlende Neutralität“. Diese Einschätzung ist zwar richtig – betrifft aber nicht die Plakatserie, die explizit für die Neutralität des Staates wirbt, sondern die Deutsche Bahn AG, die parteiisch an der Seite der Kirchen steht.

NRW-Landtag genehmigt atheistisch-humanistischen Organisationen einen Sitz im WDR-Rundfunkrat

Logos HVD-IBKA-gbs

Pressemitteilung vom 28. Juli 2016

(Overath) Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Dem hat der Landtag am 7. Juli in einem Auswahlverfahren stattgegeben.

Mit Brian gegen das Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ (RiR) – der auch etliche IBKA-Mitglieder angehören – hat am 30 Juni des Jahres Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen erhoben. Seit dem Jahr 2013 führt sie regelmäßig den Film „Das Leben des Brian“ außerhalb der eigenen Wohnung vor – obwohl dieses am Karfreitag untersagt ist.

NRW-Atheisten: Verurteilung wegen Gotteslästerung ist Zensur

Pressemitteilung vom 25.02.2016

(Overath) Der pensionierte Lehrer Albert Voß wurde heute von Richterin Ira Schwefer am Lüdinghauser Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen wegen Gotteslästerung verurteilt.
„Religion muss es ertragen, wenn sich über sie lustig gemacht wird, alles andere ist Zensur! Ich habe den höchsten Respekt vor Albert Voß und seiner Aktion,“ sagt Rainer Ponitka, NRW Sprecher des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten). „Eine sogenannte „Gotteslästerung“ unter Strafe zu stellen, ist ein Anachronismus. Das passt sicherlich in die Feudalzeit, in der durch Gottes Gnade eingesetzte Herrscher unhinterfragt das Schicksal aller bestimmten. Eine Verurteilung wegen angeblicher „Gotteslästerung“ passt aber bestimmt nicht in einen modernen und säkularen Rechtstaat, in dem die gegen die Religionen erstrittene Meinungs- und Religionsfreiheit höchste Rechtsgüter darstellen.“

Online-Petition gegen den §166

Von Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und IBKA-Beiratsmitglied, wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen den Paragraphen 166 Strafgesetzbuch eingereicht. Dieser bedroht jene mit bis zu drei Jahren Haft, die Aussagen einer Religion oder eine Kirche „beschimpfen“ und damit den öffentlichen Frieden stören.

Im Effekt ist der Paragraph ein Zensurinstrument gegen Kirchen- und Religionskritik. Der IBKA fordert seit jeher seine Abschaffung. Wer diese Auffassung teilt, ist aufgefordert, sich auf der Seite der Petition unter die Mitzeichner einzureihen. (06.02.2015)

Kindermissionierung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Silvia Kortmann
Stimmt es, dass Fernsehen bildet? Dies hält der Kinderkanal für unsere Kleinen bereit: Der elfjährige Tahsin in der Türkei freut sich auf‘s Beschnittenwerden, weil er danach ein echter Mann sein soll. Safiya, 13, aus Berlin freut sich darauf, in der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen, weil ihr die Gebote ihres Gottes Allah sehr wichtig sind. Und der mongolische Junge Baljaa, Enkel eines Schamanen, begegnet dem Geist seines Opas und verbrennt sein Lieblingsbuch, um es dem Opa im Jenseits zu schenken.

Atheistenverband kritisiert oberflächliche Darstellung von Religion im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Pressemitteilung vom 12.12.2013

Als „weithin interessengeleitet und oberflächlich“ bezeichnet René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Art und Weise, wie in den Kirchenredaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien mit dem Thema Religion umgegangen wird. Als typisches Beispiel führt er die kürzlich gestartete Online-Plattform des ZDF „God's Cloud“ an.

Zweieinhalb Jahre für Gottesleugnung auf Facebook

Der Indonesier Alexander Aan, der "Gott existiert nicht" auf Facebook gepostet hatte, ist zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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