Im Dezember 2013 beschloss der Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung einer Kommission, die das Verhältnis von Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften unter die Lupe nehmen und Antworten auf die Frage finden sollte, inwieweit die geltenden Regelungen noch zeitgemäß sind.
Der Abschlussbericht der Kommission liegt nun vor. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften seit den 50er Jahren praktisch unverändert ist, während der Anteil der Menschen, die Mitglied einer Kirche sind, beträchtlich zurückgegangen ist und weiter zurückgeht.
Der Bericht betrachtet zahlreiche Themenfelder, auf denen Reformbedarf gesehen wird und benennt die Probleme recht deutlich. Nicht ganz so konsequent ist er freilich, wo es um die Konsequenzen geht.
Dass Religions- und Weltanschauungsgmeinschaften über den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts privilegiert sind bzw. Privilegien erlangen können, wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Aber dass dies immerhin problematisiert und die Privilegierung nicht einfach als selbstverständlich und für alle Zeiten festgeschrieben hingenommen wird, ist schon beachtenswert in einer politischen Landschaft, in der die kirchlichen Privilegien kaum jemals thematisiert werden. Zur Frage des Islam hält der Bericht fest, dass die vier großen muslimischen Verbände (Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime, Verband der islamischen Kulturzentren) die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllen.
Beim Thema Schule und Hochschule begnügt sich der Bericht weitgehend mit einer Forderung nach größerer Pluralität. Nichtchristliche Religionen und Weltanschauungen sollen stärker als bisher zum Zuge kommen. Dies ist angesichts der wachsenden religiös-weltanschaulichen Vielfalt sicher gerechtfertigt, doch könnte man sich hier ein stärkeres Bekenntnis zu einer weltanschaulich neutralen Schule wünschen.