Aus: MIZ 3/93
Am 20. Juli konnte die katholische Kirche ein denkwürdiges Jubiläum feiern. Vor sechzig Jahren war es ihr
gelungen, mit dem faschistischen Deutschland ein Konkordat abzuschließen, das ihr zahlreiche Privilegien und Vorteile brachte. Für die
Nationalsozialisten war der Vertrag mit dem Vatikan der erste erfolgreiche Schritt aufs Parkett der internationalen Politik.
Das Reichskonkordat ist darüber hinaus das einzige außenpolitische Abkommen der Nazizeit, das noch heute in der Bundesrepublik
geltendes Recht darstellt.
Die Vorgeschichte des Konkordatsabschlusses beginnt mit den Beratungen über die Verfassung der Weimarer Republik. Da in der
Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche die Vorstellungen innerhalb der Koalition von Liberalen, Zentrum und
Sozialdemokraten äußerst verschieden waren, kam es zu jenem Kompromiß, der bis heute Bestand hat: die sog. hinkende Trennung
von Staat und Kirche. Seitdem versuchte der Vatikan durch quasi-völkerrechtliche Verträge die laizistischen Ansätze zu
revidieren. Mit den Ländern Bayern, Baden und Preußen gelangen solche Abschlüsse, nicht jedoch mit der Reichsregierung.
Als sich abzeichnete, daß die Nationalsozialisten über kurz oder lang an einer Regierung zumindest beteiligt sein würden,
setzte Rom auf diese Karte. Der päpstliche Nuntius Eugenio Pacelli und der Führer der Zentrumspartei Prälat Kaas bereiteten den
Coup zusammen mit Franz von Papen, päpstlicher Geheimkämmerer und späterer Vizekanzler im Kabinett Hitler, vor. Am 4. Januar
fand ein Treffen zwischen Hitler und Papen statt, auf dem dieser die Unterstützung des Papstes für den Fall der Zerschlagung
der sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien zusicherte. Entsprechend dem italienischen Vorbild war die Kurie bereit,
den politischen Katholizismus zu opfern, wenn Hitler in der Konkordatsfrage Entgegenkommen zeigen würde.
Nach der "Machtergreifung" der NSDAP wurde sofort am
Konkordatstext gearbeitet; im April hatten Göring und Papen eine Audienz bei Pius XI., ein Vierteljahr später schon wurde die
herzliche Übereinkunft unterzeichnet. Sie regelte in einigen der 34 Artikel ganz generell die Freiheit der
katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen, befreite Kleriker von einigen bürgerlichen Pflichten. Das
Konkordat sicherte die theologischen Fakultäten, die katholischen Bekenntnisschulen und den Religionsunterricht als
ordentliches Lehrfach, der fortan die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Bewußtsein aus dem Geiste
des christlichen Glaubens- und Sittengesetz gewährleisten sollte. Es schuf auch die Grundlage für die staatlich organisierte
und finanzierte Militärseelsorge.
Die tiefere politische Bedeutung liegt darin, daß der deutsche Faschismus durch diesen Vertrag international hoffähig
gemacht wurde. Die eigentliche Brisanz aber birgt das geheime Zusatzprotokoll, in dem Vereinbarungen für den Fall der
Wiederaufrüstung Deutschlands getroffen wurden. Der Geheimanhang legte fest, daß Priester und Theologiestudenten bei der
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht vom Militärdienstbefreit bleiben sollten; im Mobilisierungsfall seien die in der
Diözesanverwaltung und der Seelsorge beschäftigten Geistlichen von der Gestellung frei, die übrigen seien dem Sanitätsdienst
zuzuweisen.
Für das deutsche Episkopat war das Reichskonkordat das Signal, den Widerstand gegen Hitler aufzugeben und zu einer
kooperativen Haltung überzugehen. Bis 1933 gegen die Nationalsozialisten eingestellt, nahmen sie sich den in Artikel 16
festgelegten Amtseid zu Herzen und beeilten sich, die verfassungsgemäß gebildete Regierung zu achten. Die Hirtenbriefe der
folgenden Jahresprechen hier eine deutliche Sprache.
Nach Kriegsende war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin gültig sei. Anläßlich einer Klage der
Bundesregierung gegen ein niedersächsisches Schulgesetz stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß das Konkordat als
völkerrechtlicher Vertrag weiterbestehe (auch wenn es in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da das Schulrecht in der Kompetenz
des Bundeslandes liege). Dieses sog. Konkordatsurteil vom 26. März 1957 ist das bisher letzte Wort in dieser Sache. In zwei
anderen Staaten, die unter faschistischen Regierungen Abkommen mit dem Vatikan abgeschlossen hatten, wurden diese in jüngster
Vergangenheit zu Ungunsten der Kirche revidiert: in Italien und in Spanien.
gs