Pressemitteilung vom 05.06.2001
Gleichstellung tut not!
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Vorstoß der Gewerkschaft ver.di, das
Grundrecht auf kollektive Wahrung von Arbeitnehmerinteressen auch für die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Einrichtungen
durchzusetzen.
ver.di übt Kritik an den kirchlichen Arbeitgebern, die den Abschluss von Tarifverträgen verweigern und ihren Beschäftigten
das Streikrecht absprechen.
"Beschäftigte von kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten, Heimen und sonstigen sozialen Einrichtungen", so der 1.
Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie andere ArbeitnehmerInnen in der freien
Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Einrichtungen, die ihren Beschäftigten diese Rechte verweigern, sollten keine
staatlichen Zuschüsse erhalten."