6. Muss der Austritt begründet werden?
Nein. Im Interesse einer klaren Willenserklärung und um Missverständnisse zu vermeiden sollte die Austrittserklärung keine Begründung enthalten.
Nein. Im Interesse einer klaren Willenserklärung und um Missverständnisse zu vermeiden sollte die Austrittserklärung keine Begründung enthalten.