Atheisten: Kirchen nicht vom Lobbygesetz ausnehmen
Pressemitteilung vom 08.10.2020
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Hierzu erklärt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA: "Die christlichen Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern und Eigentümern von Grund und Boden in Deutschland. Als solche haben sie auch spezifische Interessen, die sie durch Lobbying gegenüber der Politik wahrnehmen. Sowohl die katholische wie auch die evangelische Kirche unterhalten regelrechte Lobbybüros. Interessen gegenüber der Politik zu vertreten ist zwar legitim. Nicht zu akzeptieren ist aber, wenn die Kirchen einen privilegierten Zugang zur Politik haben, wie dies heute bereits der Fall ist. Die Kirchen von den Pflichten auszunehmen, die das Lobbyregistergesetz Verbänden auferlegt, würde die bereits existierende Privilegierung noch vergrößern."
Der IBKA tritt für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche ein. Eine privilegierte Behandlung gegenüber anderen gesellschaftlichen Akteuren betrachtet er als mit dieser Trennung unvereinbar. Daher fordert der IBKA, die Kirchen und Religionsgemeinschaften in die Einrichtung eines Lobbyregisters einzubeziehen.
Hintergrund:
Kirchenlobbyismus ohne Kontrolle - Humanistischer Pressedienst am 30.09.2020
Über den IBKA:
Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.
Ansprechpartner:
IBKA-Geschäftsstelle
c/o Rainer Ponitka
Limburger Str. 55
53919 Weilerswist
Telefon: +49 (0)2251 9596960
E-Mail: rainer.ponitkaspamschutzbitteentfernen@ibka.org