Gunnar Schedel
Die friedensethische Tradition des BEK ist mit der Einigung über den Militärseelsorgevertrag abgewickelt
Aus: MIZ 1/02
Bei der Vereinigung der beiden Dachverbände der evangelischen Kirchen, der Evangelischen Kirche in
Deutschland (West) und dem Bund der evangelischen Kirchen (Ost), wurden seinerzeit die Privilegien der EKD
einfach auf den Osten übertragen, auch wenn die ostdeutschen Protestanten nicht von allen Regelungen so richtig begeistert
waren. Nur in der Frage der Militärseelsorge bewahrten die "Schwerter zu Pflugscharen"-Christen ein eigenes Profil. Rechtzeitig
zu den ersten weltweiten Kampfeinsätzen der Bundeswehr wird dies nun geändert.
Während in der Bundesrepublik bereits lange vor der Wiederbewaffnung im Hintergrund Gespräche über Pfarrer in Uniform
geführt wurden und diese in der Bundeswehr sehr schnell ihren Dienst antraten, hatte es in der DDR keine Militärseelsorge
gegeben. In der kritischen Auseinandersetzung mit dem SED-Staat war der Flügel innerhalb der evangelischen Kirche, der der
Nationalen Volksarmee und Gewaltanwendung generell kritisch gegenüberstand, zu beträchtlichem Einfluß gelangt,
"Friedensethik" wurde groß geschrieben. Die in der DDR bestehende deutliche Trennung von Staat und Kirche wurde dabei positiv
gewertet und geradezu als Voraussetzung dafür angesehen, daß die Kirche Distanz zu staatlichen Erwartungen wahren konnte, wenn
es um die Einschätzung militärischer Einsätze ging.
Als der BEK sich dann weigerte, den Militärseelsorgevertrag von 1957 einfach unverändert zu übernehmen, führte dies zu
heftigen Reaktionen in Militär und Politik, die ostdeutschen Protestanten mußten sich ein "elitär-pazifistisches Bewußtsein"
vorhalten und darüber belehren lassen, sie hätten den Unterschied zwischen "der Rolle der Kirche in der Demokratie und in einer
Diktatur" nicht verstanden.(1) Trotz solchen Gegenwindes entwickelte sich in der evangelischen Kirche in
der Folgezeit eine lebhafte Diskussion über die Frage, wie die Seelsorge für Soldaten denn zukünftig geregelt sein sollte. Am
pointiertesten drückte es EKD-Ratsmitglied Axel Noack aus, der davon sprach, daß Militärseelsorge beizeiten
"Wehrkraftzersetzung" sein müsse.
In wessen Dienst?
Die entscheidenden Kritikpunkte waren das Dienstverhältnis (Militärpfarrer sind Beamte auf Zeit, stehen als solche also in
einem besonderen Loyalitätsverhältnis dem Staat gegenüber) sowie der Lebenskundliche Unterricht, der von den Militärgeistlichen
im Rahmen der "Gesamterziehung" der Soldaten auf den "Grundlagen christlichen Glaubens" erteilt wird.(2) In
beiden Fällen wurde eine zu große Nähe zum Staat und dessen, sich gegebenenfalls von den kirchlichen unterscheidenden
Interessen gesehen. Auch in vielen West-Synoden gab es Anfang der 1990er Mehrheiten für eine Revision des
Militärseelsorgevertrages, so daß von der EKD ein Ausschuß eingerichtet wurde, der Alternativen erarbeiten sollte. Dieser legte
nach monatelanger Arbeit im November 1993 zwei Modelle vor: eines übernahm die Regelungen des alten Militärseelsorgevertrages
weitgehend unverändert, das andere konzipierte eine Soldatenseelsorge und übernahm viele Reformideen (so sollte die Zentrale
Dienstvorschrift zum Lebenskundlichen Unterricht geändert und das Evangelische Kirchenamt in ein kirchliches Amt
umgewandelt werden).
Zu einer Entscheidung kam es jedoch nicht, vielmehr wurden die Papiere an die Landeskirchen zurückverwiesen, damit diese
dazu Stellung nehmen könnten. Als sich hier eine Mehrheit für den Reformvorschlag abzeichnete, bat der Rat der EKD im
darauffolgenden Jahr die Synode von Halle um ein entsprechendes Verhandlungsmandat - sah sich dann jedoch dem Veto zweier
westlicher Landeskirchen gegenüber. Die Betonfraktion hatte in dem Moment, wo das "bewährte System" mit seinen Privilegien zur
Disposition gestanden hätte, die Bremse getreten. Der anschließende "Kompromiß von Halle" bemühte sich nur noch um
Schadensbegrenzung: der Militärseelsorgevertrag wurde nicht angetastet, einzelnen Landeskirchen jedoch die Möglichkeit
eingeräumt, Soldatenpfarrer aus dem Staatsdienst in ein kirchliches Dienstverhältnis zu überführen.(3)
Im Juni 1996 wurde dann die Rahmenvereinbarung über die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr im Bereich der neuen
Bundesländer unterzeichnet, die einem zentralen Anliegen der evangelischen Kirchen zwischen Rostock und Chemnitz
entgegenkam, indem es Soldatenseelsorger als Kirchenbeamte einstufte (die freilich ebenso wie ihre staatsbeamteten Kollegen im
Westen aus dem Etat des Verteidigungsministeriums bezahlt wurden). Der Lebenskundliche Unterricht fand in dem Vertrag hingegen
keine Erwähnung.(4) Trotz einiger Einwände hatten - außer der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen - auch alle ostdeutschen Landeskirchen der Regelung im Vorfeld zugestimmt.(5)
Schrumpfende Reformfraktion
Befristet ist die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2003. Für die Zeit danach sollte endlich eine für alle
Bundeswehrstandorte einheitliche Regelung gefunden werden. Bereits im März 2001 legte ein Ausschuß des Rates der EKD seinen
Abschlußbericht "zur künftigen Gestaltung der Militär/Soldaten-Seelsorge" vor. Anders als knapp zehn Jahre zuvor ist in dem
Papier von grundlegenden Veränderungen nicht mehr die Rede; im Gegenteil wird explizit darauf hingewiesen, "daß in einer
öffentlichen Debatte die gegenwärtig guten Arbeitsbedingungen ... Schaden leiden" könnten. Gerade die "Unabhängigkeit der
kirchlichen Leitung" sei bei einer Änderung des Militärseelsorgevertrages in Frage gestellt.(6) Daß damit
die ursprüngliche Argumentation des BEK, der das Abkommen aus selbigem Grunde revidiert wissen wollte, auf den Kopf gestellt
wurde, spiegelte nur den veränderten Diskussionsstand innerhalb der evangelischen Kirche wider. Wenn es auch noch eine rührige
Gruppe um den Dietrich-Bonhoeffer-Verein und einige ostdeutsche Synodalen gab, die an der Idee einer grundlegenden
Reform der Militärseelsorge festhielten, engagierten sich doch beiweitem weniger Protestanten in dieser Frage als unmittelbar
nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Die Hinhaltetaktik des Establishments, das alle Reforminitiativen einfach
ausgesessen hat, mag zur Demotivation ebenso beigetragen haben wie die eindeutigen Signale aus der Bundesregierung, die
keinerlei Bereitschaft zu einer Neuverhandlung des Militärseelsorgevertrages erkennen ließ.
So wurde im November 2001 auf der Synode in Amberg die friedensethische Tradition des BEK sang- und klanglos abgewickelt.
Die Ostkirchen treten dem Militärseelsorgevertrag zwar nicht bei, da "Bundeswehr-Seelsorge" jedoch als sogenannte
Gemeinschaftsaufgabe in die Grundordnung der EKD Einzug halten wird, finden die bestehenden Regelungen auch in den neuen
Bundesländern Anwendung. Als einzige nennenswerte Veränderung bleibt die (im Osten bereits gegebene) Möglichkeit, daß
Militärpfarrer als staatliche Angestellte ihren Dienst verrichten. Dies gewährleiste "ein Höchstmaß an Freiheit und kirchlicher
Eigenständigkeit". Eine vom Bonhoeffer-Verein eingereichte Tischvorlage, die unter anderem auf der Einrichtung rein kirchlicher
Dienstverhältnisse beharrte, wurde vom Präsidium der Synode nicht einmal an die Teilnehmer verteilt.(7)
Friedensethik?
Mit der Synode von Amberg wurde jedoch nicht nur die von den ostdeutschen Protestanten geschätzte Tradition eines eher
distanzierteren Verhältnisses von Staat und Kirche endgültig Geschichte. In Zeiten des Krieges bemüht sich die Kirchenleitung
auch, wieder staatlichen Wünschen nach einer Legitimation des wenn nicht gerechten, so doch gerechtfertigten Krieges zu
entsprechen. Die mehrheitlich vertretene Auffassung der Synode, daß militärische Gewaltanwendung "keinen grundsätzlichen
Widerspruch zu einer christlichen Friedensethik" darstelle, war nicht nur ein deutliches Signal für die zwei Wochen später im
Bundestag anstehende Abstimmung über die Beteiligung deutscher Truppen im Krieg in Afghanistan, sie unterstreicht auch
nochmals, wozu Militärseelsorge in Zukunft wieder gut sein wird. Die Abkehr von friedensethischen Positionen mit Folgen hatte
sich bereits seit längerem angedeutet. Bereits im Herbst des vorausgegangenen Jahres hatte der evangelische Militärbischof
Hartmut Löwe betont, Kritik an politischen Entscheidungen über Kampfeinsätze stehe Militärpfarrern nicht zu, sie hätten sich
"nur um die Menschen" zu kümmern.(8) Der katholische Militärbischof Walter Mixa hingegen betonte sogar in
einem Vortrag bei der Führungsakademie der Bundeswehr zunächst, daß sich Seelsorge in den Streitkräften nicht auf
"individuelle Frömmigkeitsübungen" beschränken dürfe, sondern wirksam "auf eine Gewissensbildung zumal des militärischen
Führungscorps hinwirken" müsse. Um dann allerdings einschränkend hinzuzufügen, daß gemäß dem Zweiten Vatikanischen
Konzil im Soldaten ein "Diener für Sicherheit und Freiheit der Völker" zu sehen sei und einem "verabsolutierten
Gesinnungspazifismus" die Spitze genommen werden müsse. Wenn dann weiterhin zu lesen ist, daß "eine politisch-moralische
Auswertung des Kosovo-Konfliktes ... unmöglich pensionierten Generalen und der PDS überlassen bleiben" dürfe, wird klar, daß
auch in diesem Fall das Angebot an den Staat dahin geht, im entscheidenden Fall "ultima ratio" zu murmeln - was für das jeweils
kriegführende Kabinett dann soviel bedeutet wie "ego te absolvo".(9)
Anmerkungen:
1 vgl. Stärkung der Kampfmoral oder
Wehrkraftzersetzung, in: MIZ 1/92, S. 33-35
2 ZDv 66/2, Lebenskundlicher Unterricht
3 Vgl. Jan Niemöller: Ohne Not, aber genötigt. Der "Kompromiß von Halle" ist eine Reform
zum Schlechteren, in: Publik-Forum 23/1994, S. 64
4 Vgl. den diesbezüglichen Briefwechsel zwischen dem evangelischen Militärbischof
Hartmut Löwe und Bundesverteidigungsminister Volker Rühe vom Sommer 1997. Abgedruckt in: Militärseelsorge IV: Die
Rahmenvereinbarung über die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr im Bereich der östlichen Bundesländer. Überprüfung und
zukünftige Gestaltung. Dokumente und Materialien. Hrsg. vom Kirchenamt der EKD. Hannover 2001, S. 37-39
5 Vgl. hierzu die Dokumentation in Verantwortung, hrsg. vom Dietrich-Bonhoeffer-Verein,
Heft 18 (November 1996)
6 Der Abschlußbericht ist abgedruckt in Militärseelsorge IV, S. 66-81
7 Vgl. Frankfurter Rundschau vom 7.11.2001; Pressemitteilung des dbv vom 4.11.2001; die
Tischvorlage ist abgedruckt in Verantwortung 27-28 (Dezember 2001) und unter http://dietrich-bonhoeffer-verein.dike.de
8 epd-Wochenspiegel 48/2000 vom 30.11.2000
9 Walter Mixas Vortrag Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der
Streitkräfte und Militärseelsorge ist zu finden unter www.kmba.de/aktuell/Bischof/mixa_070501.htm