Pressemitteilung vom 21.03.2006
Konfessionslosenverband wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in NRW
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, welcher am 21. März 06 im Kabinett beraten wird, sieht vor, zukünftig eine Gebühr von 30 Euro vom Kirchenaustrittswilligen zu verlangen. Diese Gebühr würde bei den zuständigen Amtsgerichten, für die Annahme der Austrittserklärung und die Unterrichtung der Kirchen, anfällig werden.
Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit.
Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte "unzulässige Erschwerung des Austritts" dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden.
Dem Austrittswilligen, der zumeist schon im Kindesalter durch die Taufe und damit ohne eigene Willenserklärung die Kirchenmitgliedschaft aufgezwungen wurde, ist durch Austrittsgebühren die Verwirklichung seines Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit erschwert.
Der Gesetzentwurf sieht zudem in seiner jetzigen Form keine Möglichkeiten für Ermäßigungen vor.
"Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA.