Quittung für den Kirchenaustritt: Entlassung und Arbeitslosengeldsperre

Dass der Kirchenaustritt eines Menschen, der bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, in der Regel die Entlassung nach sich zieht, dürfte bekannt sein. Doch nicht nur das: Auch das Arbeitslosengeld kann gesperrt werden – mit der Begründung, dass der Betreffende seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat! Diese Praxis ist kürzlich vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Krankenhausangestellten bestätigt worden (Urteil vom 30.03.2006 - L 1 AL 162/05). Nach Ansicht des Gerichts muss das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung abgewogen werden. Das "Recht" kirchlicher Betriebe, keine Nicht-Kirchenmitglieder beschäftigen zu müssen, wiegt offenbar schwerer als beides. Das Gericht führte ferner an, dass die Klägerin bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass sie ihren Arbeitsplatz bei Austritt aus der Kirche verliert. Demnach müsste man Arbeitslosen, die einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen, den sofortigen Austritt empfehlen, damit sie nicht etwa in die Lage kommen, einen kirchlichen Arbeitsplatz angeboten zu bekommen – mit der Folge, bei einem Austritt nicht nur den Job wieder zu verlieren, sondern auch das Arbeitslosengeld gesperrt zu bekommen. Fragt sich nur, ob Arbeitslose, die aus der Kirche austreten, nicht vielleicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden, damit ihre Vermittlungschancen zu verringern. In jedem Fall bleibt es ein Skandal, dass man kirchlichen Betrieben gestattet, ihre Beschäftigten solcherart nach Religionszugehörigkeit zu diskriminieren. Und auch mit dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz soll sich daran nach dem Willen der Politik nichts ändern – was umso schwerer wiegt, als es in manchen Regionen für Angehörige bestimmter Berufe kaum Alternativen zu kirchlichen Arbeitgebern gibt. Nachtrag (28.08.2008): Vor dem Bundessozialgericht hatte die gekündigte Angestellte schließlich doch noch Erfolg, so dass die Sperrzeit nachträglich wieder aufgehoben wurde. Meldung bei mitarbeitervertretungen.de