Schutz von Ideologien oder Schutz der Menschenwürde

Aus: MIZ 2/85

"Daher denn auch das Riesengeschrei, das sie erhebt, als wolle man ihr ans Leben, wenn man ihr bloß an die Akten ihrer Geschichte will...", schreibt Hans Wollschläger in "Die Zukunft einer Illusion" über die christliche Kirche.

Dies mußten auch einige Schüler in Baden-Württemberg erfahren, die im November 1983 in ihrer Schülerzeitschrift in einem Beitrag mit dem Titel "Im Namen Gottes" auf die blutige Vergangenheit der christlichen Großkirchen hinwiesen. Zunächst erfolgte aufgrund der Zensur des Schulleiters sofort Vertriebsverbot auf dem Schulgelände, dann erschien in der Lokalpresse ein groß aufgemachter, dreispaltiger Artikel, in dem diese Ausgabe der Schülerzeitschrift mit Attributen wie "reichlich unausgegoren" , "dümmlich", "primitiv", "Gipfel der Geschmacklosigkeit" charakterisiert wurde.

Als zwei Lehrer mit einem Leserbrief versuchten, die Schülerredakteure gegen diesen massiven Angriff in Schutz zu nehmen (unter anderem mit dem Hinweis auf 22 Millionen Tote allein während der Kreuzzüge von 1095 bis 1291), wurde in einer "Anmerkung der Redaktion" mit drohendem Unterton darauf hingewiesen, daß durch diesen Leserbrief nun "die geistigen Väter" der von den Schülern geschriebenen "Produkte" sichtbar würden. Wenige Tage später meldete sich dann in einem weiteren Leserbrief ein christlicher Lehrer zu Wort, der prompt darauf hinwies, daß "kirchentreue" Leser "sich durch Darlegungen der beanstandeten Art in ihrem religiösen Empfinden verletzt fühlten." Hier wurde zwischen den Zeilen bereits mit Klage nach § 166 StGB gedroht.

Allerdings wurde in dem geschilderten Fall die Angelegenheit dann doch auf andere Weise im christlichen Sinne weiterverfolgt: Die Lokalzeitung stellte ihre Spalten einem militanten katholischen Geistlichen zur Verfügung, der dann auch entsprechend vom Leder zog. Eine kleine Auswahl aus seinen Ergüssen: "blutrünstiges Artikelchen über die Kirche als Massenmörderin", "jämmerlicher Stil", "es gibt eine Zwischengeneration von Lehrern, für die Tendenz wichtiger ist als Intelligenz"; ihn interessiere, "wie die Herrschaften (gemeint waren jedesmal die beiden Lehrer, die mit ihrem Leserbrief zugunsten der Schüler eingegriffen hatten - d. Red.) auf die Zahl von 22 Millionen kommen, angesichts der dürftigen Quellenlage, der fehlenden Register, des Ineinanders von Seuchen-, Unfall- und Kriegsopfern"; er frage sich, "was Geschichtsfälscher und Ignoranten in einem Lehrerzimmer verloren haben"; die "Lehrmoral" dieser "Deschnerlinge" (!) werde wohl weiterhin "nach Lenin fortentwickelt".

Auch achtete die Lokalzeitung darauf, daß dieser militante Geistliche das letzte Wort erhielt, zumal sich inzwischen zwei Leserbriefschreiber gegen die "nicht gerade christlich-vorbildliche" Schimpfkanonade des Pfarrers gewandt hatten. So durfte dieser nochmals zuschlagen: Es gehe "um die Rolle der Kirche in der Geschichte, die eine kleine Minderheit von Lehrern bewußt entstellt, um den Einfluß der Kirche und des Glaubens zu mindern"; "wenn Lehrer die Komplexität der Wahrheit ... gerade bei geschichtlichen Vorgängen nicht durchschaubar machen, fehlt es ihnen entweder am Zeug oder am Willen zum wissenschaftlichen Unterricht"; er sei nicht gewillt, "eine aus Geschichtsverdrehung gewonnene Stimmungsmache gegen die Kirche stillschweigend hinzunehmen, erst recht nicht, wenn sie von Lehrern stammt, die fachlich derart inkompetent sind wie in diesem Fall."

Dieser Fall wurde deswegen so ausführlich dargestellt, weil hier das ganze Arsenal exemplarisch sichtbar wird, dessen sich klerikale Kreise bedienen, wenn Verbrechen der christlichen Kirchen als historische Tatsachen in Erinnerung gebracht werden: einseitige Parteinahme der christlich orientierten Lokalpresse, Beschimpfungen ("mangelnde Intelligenz", "Ignoranten", "Geschichtsfälscher"), Absprechen der beruflichen Fähigkeit ("es fehlt das Zeug oder der Wille zum wissenschaftlichen Unterricht", "fachlich inkompetent"), Drohungen ("haben im Lehrerzimmer nichts verloren") und der Hinweis auf verletzte religiöse Gefühle, womit dann meist eine Klage nach § 166 StGB angedroht wird.

Wie MIZ 3-4/84 dokumentiert hat, wird neuerdings zunehmend versucht, mit Hilfe eben dieses Paragraphen (des vormaligen "Gotteslästerungsparagraphen") die christlichen Kirchen gegen Kritik an ihrer Lehre, ihrer Geschichte und ihrer heutigen Handlungsweise abzuschirmen. Zwar soll dieser Paragraph in der neuen Fassung gleichermaßen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegen Herabsetzungen und Beschimpfungen schützen; in der Praxis zeigt sich aber deutlich, daß dieser Paragraph praktisch ausschließlich ein Schutzparagraph für Religionsgemeinschaften ist. Das liegt daran, daß eine Religionsgemeinschaft immer eine Kultgemeinschaft mit "heiligen Schriften", Riten, Mysterien und "Würdenträgern" (deren Amtskleidung, Amtsbezeichnung, Titel, Würden, Amtsabzeichen übrigens zusätzlich durch § 132 StGB geschützt sind) ist, während beispielsweise Atheisten meist nicht einmal einer Weltanschauungsgemeinschaft angehören, für die ja dann ohnehin "heilige Schriften", Riten und Würdenträger nicht denkbar wären.

Nun soll keineswegs einer weltanschaulichen Auseinandersetzung das Wort geredet werden, die sich in Herabwürdigungen, Beschimpfungen und Diffamierungen ergeht (obgleich, wie noch gezeigt werden wird, Konfessionslose in massiver Weise eben solchen Angriffen ausgesetzt sind); das Problem liegt jedoch in der Grenzziehung. Allzu leicht kann eine schriftliche oder mündliche Äußerung eines Nichtchristen, die in aufklärerischer Absicht die - seiner Meinung nach absurden - menschenfeindlichen und antiintellektuellen "Glaubensgeheimnisse" irgendeiner Religionsgesellschaft charakterisiert, die Grenze überschreiten, jenseits derer ein (meist christlicher) Richter glaubt, § 166 StGB anwenden zu müssen. Bei jeder massiven Kritik an einer Religionsgesellschaft werden sich einige ihrer Anhänger in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehen. Bei der erforderlichen Güterabwägung steht jedesmal das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und oftmals das Recht auf freie Ausübung der Kunst der Forderung nach einem Schutz religiöser Überzeugungen (Ideologien) entgegen.

Der § 166 StGB erweist sich daher als Schutzparagraph für religiöse Ideologien. Kleriker und christliche Eiferer hingegen haben diesen Paragraphen offenbar nicht zu fürchten, wenn sie ihrerseits Konfessionslose und Atheisten diffamieren und beschimpfen. Einige Beispiele mögen das belegen:

Der eingangs schon vorgestellte militante katholische Pfarrer gab in seinem Mitteilungsblatt - dem Stephanusboten - folgendes von sich (selbstverständlich von der christlichen Lokalpresse umgehend nachgedruckt): "Der Gesetzgeber (das Land Baden-Württemberg - d. Red.) spare eine Stunde für den Gottesdienst nicht aus "wegen der schönen blauen Augen der Kirche", sondern weil Bildung ohne Bindung ans Absolute "höchstens versierte Ungeheuer, aber keine humanen Persönlichkeiten hervorbringe."

Hier sei denn doch gleich ein Kommentar angefügt: Zeitgenossen, die ihre konfessionslosen Mitbürger (die, die keine Bindung ans "Absolute" haben), als Ungeheuer bezeichnen und ihnen damit die Menschenwürde absprechen, stehen exakt in der Tradition derjenigen, die beispielsweise für die Judenverfolgung im Dritten Reich verantwortlich waren. Auf genau diesem Humus gediehen auch die Verbrechen der katholischen Kirche im Laufe ihrer Geschichte, und von daher gesehen verwundert auch nicht der Haß und Geifer dieses Klerikers in der oben geschilderten Leserbriefdiskussion. Gerade das Studium der Kirchengeschichte mit Ketzerverfolgungen, Kreuzzügen, Hexenverbrennungen, Judenpogromen und dergleichen demonstriert sehr eindrucksvoll die "Humanität" der Persönlichkeiten, deren Bildung "an das Absolute" gebunden war.

Ebenso wenig Hemmungen bei der Beschimpfung von Atheisten haben die Autoren Uwe Seidel und Diethart Zille mit ihrem in der Augsburger Kirchenzeitung vom 7./8. April 1984 abgedruckten "Psalm" mit dem Titel "Die Gottlosen reißen ihr Maul auf" (s. S.15 in diesem Heft). Hier werden Menschen, die an keinen Gott glauben, beschimpft als "Schaumschläger", "Typen ohne Gewissen" mit "einem Mantel der Gewalt", die keine menschlichen Regungen haben, als Nationalisten mit einer "Landkarte böser Schlachtpläne". Auch hier der traditionsreiche Versuch eifernder Christen, ihren Gegnern menschliche Regungen abzusprechen - die Vorbedingung jeder Minderheitenverfolgung.

Der Unterschied zwischen den Kirchenkritikern und den eifernden Klerikern ist von entscheidender Bedeutung. Die einen, die man glaubt mit Hilfe des § 166 StGB verfolgen zu müssen, greifen eine Institution an, stellen deren Lehre in Frage und bringen deren blutige Geschichte in Erinnerung. Die anderen sprechen ihren Gegnern das Menschsein ab und schaffen so als Schreibtischtäter (wie seit eh und je in der Geschichte ihrer Institution) die Voraussetzungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn Gerichte heute glauben, gegen die einen nach § 166 StGB mit Geld- oder gar Haftstrafen vorgehen zu müssen, dann sollten sie die anderen angesichts ihrer nachgewiesenen Gefährlichkeit mit Sicherungsverwahrung belegen.