Kirchgeld in NRW eingeführt
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001
In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag am 14. Februar die Änderung des Kirchensteuergesetzes angenommen. Damit wird mit Beginn dieses Jahres in NRW das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eingeführt (s. auch IBKA-Rundbrief Dez. 2000, S. 32).
Die Aussagen der Politiker in den Landtagsdebatten und im Haushaltsausschuss sprechen für sich:
Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) meinte, die Landesregierung folge damit einem Wunsch der Evangelischen Landeskirchen. Joachim Schultz-Tornau (FDP) bekräftigte, man könne eben nicht sagen, die Ehefrau sei Kostgängerin des Mannes, der aus der Kirche ausgetreten sei. Sie habe vielmehr einen moralischen und rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr Lebensaufwand genauso wichtig und ernst genommen werde wie der Aufwand, den der Ehemann ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehme. [Ist der nichtverdienende Partner allerdings derjenige, der nicht Mitglied der Kirche ist, hat er selbstverständlich keinen "moralischen Anspruch" auf einen Anteil am Verdienst. Das Geld des verdienenden Mitglieds wird voll versteuert. Anm. d. Red.]
Sylvia Löhrmann (GRÜNE), Fraktionsvorsitzende, sagte zur Trennung von Kirche und Staat, man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Frage der Möglichkeit einer Einführung eines besonderen Kirchgeldes nicht die fundamentale Frage sei, an der sich die grundsätzliche Trennung von Kirche und Staat manifestiere. "Es lohnt sich nicht, bei diesen Fragen den Aufstand zu proben." Edith Müller (GRÜNE) verteidigte die Zustimmung ihrer Fraktion mit der Bemerkung, die Kirchen erfüllten gesellschaftliche Aufgaben (Altenheime, Kindergärten), worauf der Staat angewiesen sei.
Dr. Ingo Wolf (FDP) sprach seine Verwunderung über den Gesetzentwurf aus. Er hielt es für fragwürdig, dass das Kirchgeld nur bei Zusammenveranlagung greife. Der Verzicht auf den staatlichen Splittingvorteil führe dazu, dass kein Kirchgeld gezahlt werden müsse. Er fragte kritisch an, wieso der Staat eingesetzt werde, um der Kirche zu helfen. Rüdiger Sagel (GRÜNE) fand das Vorhaben unerträglich und hielt eine Diskussion über die Trennung von Kirche und Staat und über das Konkordat für begrüßenswert.
Staatssekretär Noack erklärte, nicht die Austrittsentwicklung habe die Landesregierung zur Gesetzesänderung veranlasst, sondern sie wolle den Ehepartnern unterschiedlichen Glaubens das Zahlen ermöglichen. [Also nicht der Kirche, sondern den Kirchensteuerzahlern wird damit ein Gefallen getan?]
Volkmar Klein (CDU) stellte fest, es gehe allein um den Fall, "in dem nicht kirchensteuerpflichtige und gut verdienende Ehepartner überhaupt nichts bezahlen müssen, obwohl der andere Ehepartner Mitglied der Kirche ist und beide die Leistungen der Kirche in Anspruch nehmen".