Ost-Kirchensteuer verfassungswidrig!
Aus: MIZ 3-4/90
Am 15. November 1990 ließ IBKA-Vorstandssprecher Frank L. Schütte in Bonn während einer Anhörung der Bundespartei DIE GRÜNEN zur Trennung von Staat und Kirche eine "politische Bombe" platzen: Das im "Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (Einigungsvertragsgesetz) enthaltene "Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens" in der ehemaligen DDR sei eine plumpe Fälschung, das ab 1. Januar 1991 in Ostdeutschland in Kraft tretende Kirchensteuereinzugsverfahren eindeutig vertassungswidrig.