Kirchenaustritt gebührenfrei für Schüler

Rainer Ponitka

26.04.2009

Seit Februar dauerte eine Beratung von religionsmündigen Schülern in NRW zum kostenfreien Kirchenaustritt an. Im April war es soweit: Wie durch die Gesetzeslage vorgegeben, traten die Schüler, die noch bei ihren Eltern wohnen, beim Amtsgericht kostenlos aus der Kirche aus; ohne einen Einkommensnachweis - geschweige denn, den der Eltern - beibringen zu müssen!

Hier der authentische Erfahrungsbericht einer Schülerin:

5 Hattinger Schüler treten aus der Kirche aus

Aufgrund der Ablehnung der Kirche und des christlichen Glaubens traten am 16. April fünf Schüler aus Hattingen aus der Kirche aus, darunter auch ich.

Bereits im Vorfeld war uns klar, dass wir nicht bereit sein würden, die 30 € Austrittsgebühr zu zahlen. Deswegen informierte sich ein Freund der Gruppe im Vorfeld zu den rechtlichen Grundlagen der Gebühr. Dies erwies sich als eine schwierige Angelegenheit, da konkrete Information bezüglich des Erlasses der Gebühr kaum zu finden sind. Im Zuge der Nachforschung stieß er auf die Internetseite vom IBKA. Diese war sehr aufschlussreich und verhalf zur Kontaktaufnahme mit Herrn Ponitka. Dabei wurde klar, dass Schüler die Gebühr rechtlich gesehen nicht zahlen müssen.

Wir entschlossen uns zusammen auszutreten, und nachdem ein gemeinsamer Termin gefunden wurde, machten wir uns auf den Weg zum Hattinger Amtsgericht. Hierbei war ein großer Nachteil die Öffnungszeiten des Amtsgerichts, welche für Schüler schwer einzuhalten sind.

Der Austritt lief ohne weitere Probleme ab. Allerdings wurden wir eher etwas genervt und unfreundlich behandelt. Nachdem einige Angaben wie Name, angehörige Kirche, Geburtsort, Familienstand und die Nachfrage, ob wir Schüler seien, getätigt waren, wurde der Austritt vermerkt. Am Ende erhielten wir ein Bescheid über unseren Austritt.

Man fühlt sich nach solch einem Austritt nicht wesentlich anders, allerdings ist es für mich persönlich sehr befriedigend zu wissen, dass ich durch diesen Austritt meine Haltung und Meinung zur Kirche und dem christlichen Glauben vertrete und in eine erfolgreiche Tat umgesetzt habe.

Johanna H.

Weitere Texte zur Kirchenaustrittsgebühr:
Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Pressemitteilung vom 02.12.2008
Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr September 2008
NRW-Atheisten: Erlass der Kirchenaustrittsgebühr ist möglich Pressemitteilung vom 26.08.2008
NRW: Ermäßigung der Kirchenaustrittsgebühr 20.08.2009