Bundesarbeitsgericht erklärt Entlassung von Chefarzt für ungerechtfertigt
Ein Krankenhaus in Trägerschaft der katholischen Kirche darf einen Chefarzt nicht entlassen, nur weil dieser nach einer Scheidung wieder heiratet. Dies hat der Bundesgerichtshof am 20.02.2019 entschieden und ist damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt.
Damit hat die Kirche mit ihrem Anspruch, auch Angestellten ohne Verkündigungsauftrag Vorschriften für ihr Privatleben zu machen, erneut Schiffbruch erlitten. Von der Politik ist zu fordern, die Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht zu beenden. Speziell dürfen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nicht länger von der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen sein.
Siehe auch: Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen? (hpd)