15. Wie kann man außerhalb Deutschlands austreten?
An dieser Stelle müssen wir uns auf einige Links und allgemeine Hinweise beschränken.
In vielen Ländern ist die Konfessionszugehörigkeit staatlicherseits nicht geregelt, weil sich damit keine rechtlichen Verpflichtungen verbinden. Oft sind dort die Religionsgemeinschaften auch nicht körperschaftlich organisiert, so dass die Gläubigen nicht im rechtlichen Sinn Mitglieder sind. Dann kann man meist nur mit einem eingeschriebenen Brief klarstellen, dass man nicht mehr als Mitglied betrachtet werden möchte. Man sollte zumindest auf einer Empfangsbestätigung bestehen.
In manchen Ländern (u.a. Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Italien) ist es sinnvoll, zu verlangen, dass im Taufregister ein Vermerk angebracht wird.