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(509) Gießen. Wie weit es mit dem von der katholischen Kirche immer wieder beteuerten Verständnis
für Homosexuelle wirklich her ist, wurde jüngst eindringlich dokumentiert: Ein homosexueller Heimleiter, der deswegen vom
Caritasverband Gießen entlassen worden war, muß nach einem Urteil des dort ansässigen Arbeitsgerichts nicht wieder eingestellt
werden, weil er gegen die "Sozial"-lehre der katholischen Kirche verstoßen habe. (Süddeutsche Zeitung, 8.3.84.)
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(510) Regensburg. Die Versetzung und gleichzeitige Beförderung des durch die Kießling-Affäre
bekanntgewordenen Pressesprechers des Verteidigungsministeriums, Jürgen Reichardt (Spitzname: "Der Jürgen von der Bundeswehr")
in das Grenzgebiet zur Tschechoslowakei wurde vom Kommentator des Regensburger Bistumsblattes sehr ungnädig aufgenommen. Dort
heißt es, Reichardt habe in der Kießling-Affäre eine "geradezu erschütternde" Rolle gespielt. Ein solcher Mann sei kaum
geeignet für einen Posten am eisernen Vorhang, "wo die Russen herüberspucken können". (Süddeutsche Zeitung, 2.3.84.) Abgesehen
davon, daß allein schon dieses Vokabular bezeugt, daß die Kalten Krieger im Regensburger Bistum offenbar besonders zählebig
sind, stellt sich hier die Frage, ob Versetzungen von Kommandeuren in der Oberpfalz neuerdings (wieder) von der Erteilung des
kirchlichen Segens abhängig sind.
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(511) Eichstätt. Erstmals hat ein deutscher Oberhirte die privilegierte finanzielle Situation der
bundesdeutschen Geistlichen offen angesprochen. Anläßlich der Suspendierung eines dem traditionalistischen (tridentinischen)
Ritus zugehörenden Priesters äußerte der Eichstätter Bischof Brems, die Priester hierzulande seien "finanziell bessergestellt
als Priester in anderen Ländern". (Augsburger Allgemeine, 7.3.84.) Dazu trägt auch der normale Steuerzahler bei, der z B. einen
Teil des Gehalts für Pfarrhaushälterinnen ebenso finanziert wie Pfarrergehälter in Anstalten, Gefängnissen, Schulen,
Universitäten oder bei Militäreinrichtungen.
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(512) Kempten/Augsburg. Rechtzeitig zur bayerischen Kommunalwahl wurden auch die beiden Kirchen
wieder aktiv. Die katholische Mädchenrealschule Maria Ward (Englische Fräulein) verteilte an Lehrer und Eltern Wahlzettel mit
Werbung für die CSU, die sogar presserechtlich verantwortlich zeichnet. Die Schulleiterin fand daran nichts auszusetzen, da es
sich ja um eine private Schule handele. Anderer Ansicht ist der SPD-Landtagsabgeordnete Günther Wirth, der betont, die Schule
werde weitgehend aus Steuermitteln finanziert; Wirth wirft der Schule darüber hinaus Datenmißbrauch vor. - Der Pfarrer einer
evangelischen Augsburger Kirche wurde noch direkter: Er gab einem Stadtratskandidaten unmittelbar nach dem Gottesdienst
Gelegenheit zu einer Wahlrede. (Süddeutsche Zeitung, 2.3.84 und Augsburger Allgemeine, 2.3.84.)
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(513) München. Fast gleichzeitig warnten in München der evangelische Landesbischof Hanselmann und
der Vorsitzende der bayerischen Jungen Union, Sauter, auf Pressekonferenzen vor dem Seelenfang der Jugendsekten. Der Bischof
sprach u. a. von "Wölfen im Schafspelz" im innerkirchlichen, also evangelischen Bereich. Sauter erklärte, daß "bei einer neuen
Gruppierung im Bundestag" zumindest ein Fraktionsmitglied einer Jugendreligion zuzuordnen sei: "Es soll da wirklich etwas sein
oder etwas laufen". Sauter räumte ein, daß in der Vergangenheit mehrfach Jugendsekten, insbesondere die Mun-Sekte, versucht
hätten, in der Jungen Union Fuß zu fassen. Über Tarnorganisationen beteiligten sich Jugendsekten außerdem an öffentlichen
Wahlen. Vor allem die EAP (Europäische Arbeiterpartei) stehe "in enger Verbindung zu Jugendsekten" oder sei vielleicht sogar
völlig als Jugendsekte anzusehen. (Süddeutsche Zeitung, 5.3.84 und 9.3.84, Augsburger Allgemeine, 9.3.84.) Weder der
Landesbischof noch der konservative Jungpolitiker gingen auf die Frage ein, ob sich die Methoden jener Sekten von den
Werbemethoden der Großkirchen prinzipiell unterscheiden. Dogmatismus, Ausnutzung von finanziellen Privilegien des Status als
Religionsgemeinschaft, Forderungen nach größtmöglichem Gehorsam der Anhänger und ein ausgeprägter Führerkult (zumindest in der
katholischen Kirche) sollen ja auch Großkirchen nicht fremd sein und bringen diese in der argumentativen Auseinandersetzung mit
Sekten leicht in Verlegenheit. Wenn allerdings ein Pressesprecher der Grünen in Bayern zu diesem Thema verlauten läßt, nach dem
erfolglosen Versuch der CSU, die Grünen in die Nähe der Nazis zu rücken, greife sie nun in der Sektendiskussion "zum letzten
Dreckkübel", der muß sich wirklich um den Einfluß der Jugendsekten bei den Grünen sorgen.
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(514) München. Nun hat Bayerns katholische Kirche auch einen Umweltpfarrer bekommen. In seiner
ersten Pressekonferenz leugnete Prälat Wohlfrom zwar nicht, daß die Kirche Versäumnisse zu bekennen habe, gab aber gleichzeitig
seine eigentliche Funktion preis: Nicht Einzelfragen und "technische Hintergründe" dürften beleuchtet werden, sondern es müßten
"in die Umweltdiskussion wieder Begriffe wie Ehrfurcht, Bewunderung und Staunen vor der Natur" - also kurz: die
althergebrachten christlichen Grundwerte - "eingebracht werden". Ob das fortschreitende Waldsterben mit "Staunen vor der Natur"
zum Stillstand gebracht werden kann, blieb allerdings offen. - Bei der Pressekonferenz machte der anwesende bayerische
Umweltminister zum Erstaunen der Beobachter deutlich, daß er selbst es war, der die bayerische Bischofskonferenz zur Ernennung
eines Umweltpfarrers angeregt habe. Es genüge nämlich nicht, nur ein verschärftes Bewußtsein für seine Umwelt zu haben, wenn
man die Stellung des Menschen in der Schöpfung leugne. Denn: "Ohne christliche Wertethik erwächst aus einem solchen
ökologischen Wertansatz leicht eine gefährliche Ideologie mit den Tendenzen zu einer pantheistischen Naturmystik." Es fragt
sich, warum die Bischofskonferenz angesichts eines so eindeutigen Bekenntnisses nicht den Herrn Staatsminister zu ihrem
Umweltbeauftragten gemacht hat.
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(515) Karlsruhe. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) darf gegen kirchliche
Organisationen kein Konkursverfahren angestrengt werden. Folglich sind kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts auch
von der Umlage zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes befreit, selbst wenn sie gewerbetreibend oder ähnlich tätig sind. Das
BVG begründete seine Entscheidung damit, daß eine nur noch "eingeschränkte Verwertbarkeit des Kirchenvermögens" als "schwere
Beeinträchtigung des grundgesetzlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts" zu bewerten sei. (Süddeutsche Zeitung,
9.3.84.) Hier fragt sich, wie hoch das Selbstbestimmungsrecht eines bei einem kirchlichen Unternehmen beschäftigten Arbeiters
oder Angestellten eingeschätzt wird, der durch eine "gesunde Pleite" seiner frommen Firma den Arbeitsplatz verliert.
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(516) Eichstätt. Nachdem im Herbst 1983 der Präsident der Kirchlichen Universität Eichstätt aus
Protest zurückgetreten war, weil dem Berufungsgremium die Konfession eines Bewerbers um eine Professorenstelle wichtiger war
als seine fachliche Qualifikation, wurde nun der Nachfolger gewählt - gegen die Stimmen der Studenten und eines Teils des
akademischen Mittelbaues: Nikolaus Lobkowitz. Der Fürst, der als Präsident der Münchner Universität abgewählt worden war,
disqualifizierte sich in der Vergangenheit nicht nur durch sein rigoroses, kompromißloses Auftreten gegenüber demonstrierenden
Studenten. In einem KNA-Interview machte Fürst Lobkowitz deutlich, daß er die Kirchliche Universität nicht so sehr als
Ausbildungsstätte für den Arbeitskräftebedarf der Kirche sehe, sondern als "erstklassige Stätte", die einen Grad der Bildung
vermittle, "die es dem Katholiken erlaubt, ein frei denkender, nachdenklicher, weltoffener Mensch gläubiger Christ zu sein
angesichts und inmitten einer zunehmend ungläubigen Welt". (Deutsche Tagespost, 7.3.84.) Der Freistaat Bayern hat laut
Konkordatsfassung vom 7.Oktober 1974 der Kirche 90 Prozent der Universitätskosten zu erstatten.
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(517) Aschaffenburg. Einen Rückschritt in die Zeiten religiöser Gleichschaltung an den Schulen
sieht der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Kurz in der jüngsten Praxis bayerischer Schulämter, Lehrer auf bestimmte
Verfassungsartikel einzuschwören. So wurden vom Schulamt Aschaffenburg Lehrkräfte, die aus der Kirche ausgetreten waren, unter
Berufung auf ein Regierungsschreiben vom 15. November 1983 genötigt, über ihren Diensteid hinaus folgende
Verpflichtungserklärung abzugeben: "Ich erkläre hiermit, daß ich die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse
unterrichte und erziehe (Art. 135 Bayerische Verfassung.)" Kurz sieht darin eine einseitige und verfassungsrechtlich höchst
bedenkliche Einschränkung anderer Grundsätze der Bayer. Verfassung, die z.B. in Art. 136, Abs. 1 fordert, daß "an allen Schulen
beim Unterricht die religiösen Empfindungen aller zu achten sind". Auf schriftliche Anfrage von Kurz meinte das
Kultusministerium, dieses Verlangen sei mit der Verfassung zu vereinbaren. (In: Sozialdemokratische Pressekorrespondenz,
14.2.84 und Süddeutsche Zeitung, 2.2.84.) Leider fragte Kurz nicht an, welche Maßnahmen gegen Lehrer ergriffen würden, die
diese Unterschrift verweigern. Ferner war ihm ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (41, S. 29ff.) offenbar unbekannt,
wonach eben diese Erwähnung christlicher Grundsätze "im Wege einer verfassungskonformen Auslegung" für "unbeachtlich" erklärt
wurde. (Vgl. MIZ Nr. 1180, S. 111.)
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(518) Hannover. Die von der Evangelischen Kirche veröffentlichten kirchlichen Daten für das Jahr
1982 weisen aus, daß die Zahl der Kirchenaustritte gegenüber den Vorjahren fast unverändert geblieben ist. Infolge der starken
Überalterung der Protestanten ergibt sich auch ein generationen-bedingter Mitgliederschwund, der sich 1982 wiederum - wie schon
in den Jahren zuvor - auf insgesamt rund 200.000 beläuft. Damit sank der Anteil der Protestanten an der Gesamtbevölkerung auf
41,74 Prozent (1981: 41,97 Prozent, 1980: 42,34 Prozent). Da auch Vertreter der evangelischen Kirche von einer Fortsetzung
dieses Trends ausgehen, wird der Anteil der Protestanten noch in diesem Jahrzehnt die 40-Prozent-Grenze unterschreiten.
Bemerkenswerterweise verzichten 6 Prozent der Protestanten auf eine kirchliche Bestattung und rund ein Drittel auf eine
kirchliche Trauung. (Allgemeines Deutsches Sonntagsblatt, 26.2.84, S. 10.)
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(519) München. Das Kirchenpapier der FDP ist einer Verlautbarung eines Sprechers des
"Evangelisch-Liberalen Gesprächskreises Bayern" zufolge als "erledigt" zu betrachten. Dieser FDP-Arbeitskreis, der dem
Landesvorstand nahesteht, betont, daß das Kirchenpapier von "zahllosen" FDP-Mitgliedern verurteilt werde und von Anfang an
"nicht als ein Gesetzgebungsprogramm, sondern als ein Diskussionsangebot an die Kirchen unterbreitet wurde". Da diese aber auf
das Angebot nicht eingegangen seien, sei, dieses Papier als Gesprächsgrundlage gegenstandslos. (Evangelisches Gemeindeblatt
Bayern, 4.3.84.) Da diese Erklärung nicht ohne Zustimmung zumindest der bayerischen FDP-Spitze herausgegeben wurde, hat sich
hier offenbar in einem weiteren Bereich eine "Wende" innerhalb der FDP vollzogen, Die einzige Partei, die konsequent an
Kirchenpapier und an der Trennung von Staat und Kirche festhält, sind nunmehr die Liberalen Demokraten (LD).
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(520) Bremen. Theologiestudenten werden künftig erst dann in die Studentenliste der Bremischen
Evangelischen Kirche (BEK) aufgenommen, wenn sie entweder den Wehr- oder den Ersatzdienst geleistet haben. Dies beschloß jetzt
der Kirchenausschuß der BEK. In der Bundesrepublik werden bisher Theologiestudenten vom Wehr- und Zivildienst befreit, wenn sie
auf der Studentenliste einer evangelischen Landeskirche stehen. Für katholische Theologiestudenten gilt das gleiche Privileg.
(In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.3.84.) 1982 hatte die Synode der Evangelischen Kirche Niedersachsens nahezu einstimmig
einen entsprechenden Beschluß gefaßt, ohne daß jedoch dessen Vollzug bekanntgeworden wäre. - In der Kirchenleitung beider
Großkirchen bestehen grundsätzliche Bedenken, ein solches Privileg aufzugeben. Immerhin wurden dann die künftigen Priester ein
Jahr später zur Verfügung stehen, was bei einer durchschnittlichen Berufstätigkeitsdauer von 40 Jahren zu einem Rückgang von
2,5 Prozent der Zahl der verfügbaren Pfarrer führen wurde. Unter diesem Aspekt wird verständlich, warum in der evangelischen
Kirche angesichts des drohenden Pfarrerüberschusses eine solche Lösung plötzlich akzeptabel wird - sehr im Gegensatz zur
katholischen Kirche. Infolge der rückläufigen Zahl an jungen Männern im Wehrpflichtalter wächst allerdings auch der politische
Druck von außen: So stellte erst im Februar 1984 der Vorsitzende der bayerischen Jungen Union (!) die Frage, warum Theologen
eigentlich vom Wehrdienst befreit bleiben sollten.
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(521) Barmen. "Wir bitten die Kirchenleitungen und Synoden, eine Überprüfung des
Militärseelsorgevertrags mit dem Ziel vorzunehmen, die Militärseelsorge in die ausschließliche Verantwortung der Kirche zu
übernehmen." So lautet die markanteste Forderung der "Gesellschaft für Evangelische Theologie", die auf einer Tagung im Februar
1984 in Barmen beschlossen wurde. Dies ist nicht der einzige Vorstoß auf diesem Gebiet: In Hamburg-Rahlstedt beschloß kürzlich
der Kirchenvorstand, über die zuständige Kreissynode eine Änderung des Militärseelsorgevertrags zu erreichen. Und der jetzige
Kirchentagspräsident Prof. Wolfgang Huber meinte schon 1973 in einer großangelegten Untersuchung zum Thema "Kirche und
Öffentlichkeit": "Die institutionelle Verbindung von Staat und Kirche in der Militärseelsorge widerspricht den Grundsätzen
evangelischer Kirchenverfassung und ist nach staatlichem Recht verfassungswidrig." Erst eine institutionell unabhängige
Militärseelsorge könne "die Wahrnehmung der kritischen Solidarität der Kirche mit der gesellschaftlichen Gruppe der Soldaten
garantieren". - Befürchtet wird von Kritikern, die Militärpfarrer "müßten die politischen Interessen dessen vertreten, der
ihnen das Gehalt überweist, Dienstwagen und -räume stellt, Kerzen, Abendmahlswein und Bibeln bezahlt". (In: Rheinischer
Merkur/Christ und Welt, 16.3.84.) Höchst aufschlußreich ist die Begründung, mit der der kirchentreue Verfasser des o.a.
Artikels, Wilhelm Drühe, solche Überlegungen zurückweist: "Das klingt gut wird aber schon durch die persönliche Praxis der
Theologieprofessoren an einer staatlichen Universität widerlegt; und aus diesen Reihen kommen ja überwiegend die Kritiker der
Militärseelsorge. Eine spitzfindige Position rettet dann doch noch die eigene Position: 'Das Amt des Militärpfarrers ist also
von dem des Religionslehrers und des Theologieprofessors zu unterscheiden. Denn diese sind nicht kirchliche Ämter, sondern
kirchlich gebundene Staatsämter', meint Huber... So können dann auch die Kritiker der Militärseelsorge im Pfarramt ruhigen
Gewissens einen einträglichen Nebenjob im nebenamtlichen Religionsunterricht übernehmen und sich vom Staat für diese Arbeit ein
Salär monatlich überweisen lassen." Weiter führt der Verfasser (Drühe) aus: "Es ist ... nicht einzusehen, weshalb für
Militärpfarrer ein Sonderstatus angeprangert wird, der für weite Bereiche kirchlicher Arbeit selbstverständlich ist. Es sind ja
nicht nur die Religionslehrer und Theologieprofessoren, die vom Staat leben, hinzu kommen die Pfarrer in der
Gefängnisseelsorge, beim Bundesgrenzschutz und bei der Polizei. Schließlich werden auf Staatskosten die angehenden Pfarrer
ausgebildet; weite Bereiche der kirchlichen Sozialarbeit und Diakonie sind längst finanziell im Staatsbesitz. Nur bei den
Militärpfarrern wird nie konsequente Verkirchlichung gefordert." Davon abgesehen, daß der Autor des Artikels in Christ und Weit
die lange Liste kirchlicher Sondervorteile zwar eingestellt, aber nicht in Frage stellt, ist seine Analyse in weiten Teilen
treffend. Nur ist die Schlußfolgerung falsch. Wenn er nicht einmal die These Professor Hubers bestreitet, die gegenwärtige
Praxis in der Mititärseelsorge sei verfassungswidrig, dann muß dies in anderen zitierten Bereichen des
Staat-Kirche-Verhältnisses auch gelten. Die einzig angeführte Rechtfertigung, eine "Volkskirche mit Öffentlichkeitsanspruch"
könne nicht anders sein, ist nicht nur dürftig und entlarvend zugleich; sie wird durch die Regelungen in anderen Ländern
widerlegt. Der Autor befürchtet offenbar genau wie die Vertreter der Amtskirche, der Damm könne brechen, wenn erst einmal ein
Privileg von der Kirche selbst aufgegeben werde.