Atheisten: Kopftuch-Urteil kein Grund zum Jubeln
Pressemitteilung vom 24. März 2015 (Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule. "Die individuelle Freiheit, die Kleidung gemäß religiösen Vorschriften zu wählen, wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
"Säkular orientierte Migranten aus islamisch geprägten Ländern haben aber Grund dazu, sich durch das Urteil im Stich gelassen zu fühlen. Sie könnten sich in Zukunft einem wachsendem Druck ausgesetzt sehen, sich einem religiös geprägten Umfeld anzupassen. Mit dem Urteil bleibt ein Einschreiten gegen eine religiöse Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler zwar möglich. Die Notwendigkeit, eine konkrete Gefährdung nachzuweisen, erschwert dies aber erheblich. Die weltanschauliche Neutralität der Schule steht aufgrund des starken Einflusses der Kirchen vielerorts ohnehin nur auf dem Papier. Von einer Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen ist oft nicht viel zu spüren, es gilt eher der Grundsatz 'Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleich, aber das Christentum ist gleicher'.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht der Privilegierung des Christentums entgegengetreten ist, indem es klargestellt hat, dass christlicher Symbole nicht gegenüber denen anderer Religionen privilegiert werden dürfen." Der IBKA bekräftigt sein Eintreten gegen eine religiös-weltanschauliche Beeinflussung in der Schule, gleich ob aus christlicher oder islamischer Richtung.
Weiterführende Links
Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015
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