Anzeigenkampagne klärt über die Verwendung von Kirchensteuermitteln auf

Pressemitteilung vom 29.03.2011

Im Rahmen des Jahrs des Kirchenaustritts starten säkulare Organisationen eine Anzeigenkampagne mit dem Ziel zu zeigen, dass ein Kirchenaustritt sich für alle lohnt.

"Nach wie vor täuschen Kirchenvertreter und kirchennahe Politiker die Bürger über die Verwendung der Kirchensteuer. Diese wird entgegen der allgemeinen Meinung eben nicht primär für Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser eingesetzt", sagt René Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), der die Aktion federführend unterstützt.

Konfessionslosenverband: Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas enthüllt den wahren Charakter des deutschen Staatskirchensystems

Pressemitteilung vom 24.03.2011

Kein "kooperatives" Verhältnis von Staat und Kirche, sondern einseitige Privilegierung

Zur Frage der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:

Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich das sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.

Der Begriff der "Kooperation" suggeriert ein Verhältnis, von dem beide Seiten profitieren. Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass der Staat für die Privilegien, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind (wie Kirchensteuereinzug, Gebührenbefreiung u. a.) keine Gegenleistungen erwarten darf. Dies verstieße nämlich gegen die durch das Grundgesetz garantierte Autonomie von Religionsgemeinschaften.

Dass der Staat von Religionsgemeinschaften nicht fordern kann, dass sie in ihrer inneren Ordnung die Werte der Verfassung respektieren, ist nichts Neues. Denn für das Grundgesetz so wesentliche Werte wie Demokratie oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben auch innerhalb der katholischen Kirche keine Geltung. Dass diese dennoch den Anspruch erhebt, das Wertefundament der Gesellschaft zu sichern, muss als groteske Anmaßung bezeichnet werden.

Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Staat und Großkirchen nicht von wechselseitiger Kooperation, sondern von einseitiger Privilegierung der Kirchen zu Lasten des Staates geprägt. Der Beitrag der Kirchen zum Sozialsystem beispielsweise erweist sich als illusorisch, sobald die Subventionen des Staates an die Kirchen gegengerechnet werden.

Kruzifix-Urteil des EGMR ist Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche

Pressemitteilung vom 21.03.2011

Als schweren Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche betrachtet es der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kruzifixe in Klassensälen für zulässig erklärt hat. Zugleich bekräftigt der IBKA seine Kritik am Schulkreuz.

"Kreuze in öffentlichen Schulen sind mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar und verletzen somit die Religions- und Weltanschauungsfreiheit", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Religionseintrag auf der Lohnsteuerkarte für rechtmäßig erklärt

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Beschwerde gegen die Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte gescheitert. Der Eintrag dient ausschließlich dem Einzug der Kirchensteuer – der Sicherstellung der Kirchenfinanzierung wird somit Vorrang eingeräumt gegenüber dem Recht, seine Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen. (23.02.2011)

Mehr zum Thema:

NRW-Atheisten: Staatliche Konfessionsschulen abschaffen

Pressemitteilung vom 03.02.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt die Ablehnung nicht- oder andersgläubiger Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen.

"Bekenntnisschulen sind ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege. In einem weltanschaulich neutralen Staat müssen auch die staatlichen Schulen neutral sein", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka.

NRW-Atheisten: Handreichung für konfessionsfreie Schüler

Pressemitteilung vom 22.12.2010

(Lindlar) Um den Jahreswechsel wählen viele Eltern die Grundschule oder suchen nach einer passenden weiterführenden Schule für ihre Kinder. Neben Bildungsangebot, Lehrerqualifikation und Erreichbarkeit ist auch die weltanschaulich-religiöse Ausrichtung ein wichtiges Kriterium für die beständig anwachsende Zahl nichtreligiöser Eltern. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) NRW stellt in seinem Internet-Angebot einen Fragebogen für Eltern zur Verfügung, mit dem sie die Wahrung der Religionsfreiheit ihrer Kinder bei Schulleitungen erfragen können.

Keine Papst-Rede im Bundestag

Pressemitteilung vom 21.12.2010

Eine "Missachtung der Trennung von Staat und Religion" sieht der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in der Einladung an Papst Benedikt XVI., vor den Abgeordneten im Bundestag eine Rede zu halten.

"Eine Papstrede ist im Bundestag fehl am Platz. Dass der Papst auch Oberhaupt eines Staates ist, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er in erster Linie als Religionsführer auftritt und wahrgenommen wird", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.

Neustart des Informationsportals kirchensteuer.de

Pressemitteilung vom 30.11.2010

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten macht auf den Neustart des Informationsportals kirchensteuer.de aufmerksam. "Wir freuen uns darüber, dass Mitglieder des IBKA ein Portal eingerichtet haben, das mit verbreiteten Irrtümern über die Kirchensteuer aufräumt. Wir gehen davon aus, dass viele Menschen ihre Kirchenmitgliedschaft überdenken werden, wenn sie erfahren, wie ihre Kirchensteuer verwendet wird und wie die Finanzierung der Kirchen tatsächlich aussieht", kommentiert der Erste Vorsitzende René Hartmann.

Religion ist kein Unterricht

Vortrag mit anschliessender Diskussion

Rainer PonitkaAm 19.11.2010 fand im Kulturzentrum Bahnhof BO-Langendreer ein Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde zur Thematik “konfessionslose Schüler und Religionsunterricht bzw. Religionsersatzunterricht an öffentlichen Schulen” statt.

Ein Veranstaltungsbericht findet sich hier.

Referent Rainer Ponitka, geb 1965, ist seit 2006 Landessprecher NRW, seit 2007 auch Sprecher der AG Schule des IBKA.

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