Lüdemann: Theologie keine Wissenschaft

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2005 Ein Theologieprofessor an einer staatlichen Hoch­schule muss es hinnehmen, wenn das ihm ursprüng­lich zugewiesene Fach „Neues Testament“ entzogen und er aus der Theo­logen­ausbildung der evangeli­schen theologischen Fakultät ausgeschlossen wird, nachdem er sich öffentlich vom Christentum losgesagt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3. November im Fall Lüdemann entschieden (BVerwG 2 C 31.04). Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Ent­scheidung der Universität bestätigt. Die theologische Fakultät der Universität Göttingen sei eine konfes­sionsgebundene Einrichtung, sie diene der Aus­bildung des theologischen Nachwuchses der evange­lischen Kirche wie auch der Vertiefung und Übermittlung von Glaubenssätzen. Die an ihr tätigen Hochschullehrer übten damit ein konfessions­gebundenes Amt aus. Dafür sei nur geeignet, wer ein entsprechendes Bekenntnis hätte. Die Universität sei berechtigt und in Evidenzfällen sogar verpflichtet, ihren Lehrbetrieb so zu organisieren, dass dieser den kirchlichen Eignungsanforderungen genüge. Und da Lüdemann ja weiterhin vom Staat in anderer Position bezahlt werde, sei die Versetzung auch hinnehmbar. Damit hat, so Gerd Lüdemann, ein höchstes deutsches Gericht festgelegt, dass Theologie keine Wissenschaft und letztlich ein Fremdkörper an der Universität sei. In diesem Gerichtsurteil wird festgehalten, dass für die Lehre an einer Theologischen Fakultät Glauben vor Wissenschaft geht, die Fakultät der Glaubens­vermittlung, also der Mission dient, und die Universität sich den Anforderungen der Kirche beugen muss. Doch statt über die Beendigung dieser Zustände zu verhandeln, denken die Bundesländer längst über eine Ausweitung nach: Die ersten muslimischen Lehrstühle sind bereits in Planung. Siehe auch: Theologie ist unwissenschaftlich Update: Auch vom Bundesverfassungsgericht ist die Entscheidung der Universität inzwischen für rechtens erklärt worden. (20.02.2009)