NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag

Pressemitteilung vom 03.04.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe, Besinnung und religiöse Andacht zu verordnen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Das ist in etwa so, als würde an einem „Tag der Vernunft“ den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt.“

Grundrechte müssen auch in kirchlichen Betrieben gelten

GerDiA klärt Bundestagsabgeordnete über religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz auf

Pressemitteilung vom 22.03.2012

Sonderrechte kirchlicher Betriebe, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.

„In der gegenwärtigen Situation wird systematisch gegen den Geist der Antidiskriminierungsregelungen verstoßen“, erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin hält es für verfassungswidrig, „dass in Einrichtungen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitswesens das konfessionslose Drittel der Bevölkerung von vornherein keine Anstellung findet und in katholischen Einrichtungen sogar eine Wiederheirat nach einer Scheidung zur Kündigung führt.“

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Pressemitteilung vom 29.02.2012

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die am heutigen Mittwoch gestartet ist. Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“.

IBKA Hessen unterstützt Forderung nach weltanschaulicher Neutralität in Egelsbach

Frankfurt, 26.01.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Hessen begrüßt den Antrag des Egelsbacher Bürgers Peter M. Radebach-Opitz an die Gemeindeverwaltung, die an die Evangelische Kirche erteilte Erlaubnis zur Aufstellung von drei hölzernen Kreuzen auf dem Gelände der Gemeinde zurückzunehmen.

„Religions as Brands“

Assia Maria Harwazinski

Eine interdisziplinäre Tagung an der Universität Lausanne vom 13.-15. Oktober 2011

Was haben Religionswissenschaft und Marketing gemeinsam?

Beide sind jüngere Disziplinen, die von Anderen tendenziell belächelt werden; beide sind vom Zugang her grundsätzlich interdisziplinär ausgerichtet. Während Marketing eine Disziplin des 20. Jh´s mit Wurzeln im angelsächsischen Raum ist, hat sich die Religionswissenschaft in Deutschland im 19. Jh. aus der protestantischen Theologie heraus entwickelt.

IBKA-Vertreter auf Tagung des Europarats

Jährlich veranstaltet der Europarat einen Austausch über die religiöse Dimension des interkulturellen Dialogs (Exchange on the religious dimension of intercultural dialogue). Hierzu werden seit einiger Zeit nicht nur Vertreter verschiedenster Religionsgemeinschaften eingeladen, sondern auch nichtreligiöse Organisationen erhalten Gelegenheit zur Teilnahme. Für den IBKA erreichte den Ersten Vorsitzenden René Hartmann eine Einladung, welcher dieser dankbar nachkam.

NRW-Atheisten: Für Verfassung ohne Gott

Pressemitteilung vom 23.12.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Antrag der Linksfraktion im Landtag NRW, das Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" aus Artikel 7 der Landesverfassung zu streichen.

"Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel degradiert die öffentliche Schule zu einer Umerziehungsanstalt für Atheisten und Mitglieder nichtreligiöser Weltanschauungen. Das hat mit demokratischer Bildung nichts zu tun", sagt dazu IBKA Sprecher Rainer Ponitka.

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