Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Pressemitteilung vom 11.12.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen Bestrebungen, Sterbehilfe zu kriminalisieren. "Wer sich aufgrund reiflicher Überlegung dazu entschließt, sein Leben zu beenden, sollte sich dazu fremder Hilfe bedienen können", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. In diesem Zusammenhang kritisiert Hartmann den Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom 5. Dezember 2012, auch unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Konfessionslosenverband begrüßt Urteil zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen

Pressemitteilung vom 20. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft begrüßt. Gleichzeitig fordert der IBKA, dem Betriebsverfassungsgesetz nun auch in der Frage der besonderen Loyalitätspflichten Geltung zu verschaffen. "Das Urteil des BAG ist ein Schritt in die richtige Richtung: Es schafft ein nicht mehr zu rechtfertigendes Kirchenprivileg ab", meint IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. "Aber nun muss es weitergehen. Den Beschäftigten werden neben dem Streikrecht weitere Grundrechte vorenthalten, weil die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Gleichbehandlungsgesetz Ausnahmeregelungen durchgesetzt haben. Auch da muss gelten: Gleiches Recht für alle."

Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

ARD-Politmagazin Panorama greift Ergebnisse auf – Konfessionslosenverband fordert politische Konsequenzen

Pressemitteilung vom 9. November 2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts. Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. „Die Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen“, findet die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie Arbeitsalltag und Privatleben prägen.

Der Konfessionslosenverband fordert angesichts der dokumentierten Diskriminierung politische Konsequenzen. „Es ist höchste Zeit, dass die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auch in Sozial- und Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft umgesetzt werden“, sagte dazu IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. Die Studie habe auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Ausgrenzung konfessionsloser und andersgläubiger Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben werden könne.

Wie die Kirchen nicht nur Lesben und Schwule diskriminieren

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum kirchlichen ArbeitsUNrecht mit der SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier

Ingrid Matthäus-MaierDienstag, 20.11.2012, 19:30 Uhr
Uni 47057 Duisburg, Lotharstr. 65
Gebäude LF, Raum 030
Eintritt: frei

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA). Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“. Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen zu gewährleisten“.

Studie belegt Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Sachbuch 'Loyal Dienen' erschienen

Religiös motivierte Diskriminierungen in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind weit verbreitet und prägen Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten. Das belegt die vom IBKA ermöglichte Studie Loyal Dienen von Corinna Gekeler. Die Studienleiterin zeigt auf, dass das immer wieder vorgebrachte Selbstbestimmungsrecht keineswegs jegliche Diskriminierung legitimiert. Sie weist Möglichkeiten aus, wo Veränderungen durchsetzbar erscheinen und stellt Akteure vor, die diese aufgreifen.

Atheistenverband kritisiert Gesetzentwurf zur Beschneidung

Pressemitteilung vom 4. Oktober 2012

Massive Kritik am Gesetzentwurf des Justizministeriums, mit dem die Beschneidung von Jungen legalisiert werden soll, äußerte in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

"Eine ohne medizinische Indikation vorgenommene Beschneidung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit", erklärt hierzu René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. Eine Legalisierung per Gesetz ändere daran nichts, vielmehr hält der IBKA einen solchen gesetzlichen Freibrief für verfassungswidrig.

Stellungnahme des IBKA zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung männlicher Kinder

4. Oktober 2012

1 Ausgangslage

Entgegen der bislang herrschenden Meinung hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen: 151 Ns 169/11; NJW 2012, 2128) erstmalig die Auffassung vertreten, Eltern könnten nicht wirksam in eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres einwilligungsunfähigen Kindes einwilligen.

Aufgrund heftiger Proteste verschiedener Religionsgemeinschaften, welche in dem Urteil eine Verletzung der Religionsfreiheit sahen, sowie von (haltlosen) Antisemitismusvorwürfen hat daraufhin der Bundestag „zur Beseitigung der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit“ die Bundesregierung mit Beschluss vom 19. Juli 2012 aufgefordert, „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“

Dieser Aufforderung folgend hat das Bundesministerium der Justiz am 25. September 2012 ein Eckpunktepapier vorgestellt und ausgewählten betroffenen Verbänden Gelegenheit geboten, binnen fünf Tagen hierzu Stellung zu nehmen.

Konfessionslos = arbeitslos?

Bundesweiter Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz findet am 08.09.2012 in 15 Städten statt

Pressemitteilung vom 05.09.2012

Mit Aktionen und Infoständen in 15 deutschen Städten macht die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) am 8. September 2012 darauf aufmerksam, dass Konfessionslose in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft keine Anstellung finden. „Die Grundrechte müssen auch bei Caritas und Diakonie Vorrang haben“, erklärt die Sprecherin der Kampagne Ingrid Matthäus-Maier. Es sei nicht hinnehmbar, dass einer Ärztin oder einem Altenpfleger im Falle eines Kirchenaustritts fristlos gekündigt werden dürfe.

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