Atheisten für Grundrecht auf Moscheebau

Pressemitteilung vom 01.06.2007

Der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) verurteilt die Stimmungsmache gegen den Moscheebau in Köln Ehrenfeld.

Wie Landessprecher Rainer Ponitka erklärte, seien Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel aus der weltanschaulichen Sicht des IBKA systematische Falschdenkschulen. Dennoch gestatte die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch Muslimen, eine derart archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Vorausgesetzt sei allerdings, sie verhalten sich verfassungskonform und finanzieren sich selbst.

Gegen Glaubensvermittlung in öffentlichen Kindergärten

Pressemitteilung vom 30.05.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sieht in den Thesen "Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich" der EKD den Versuch, auch nichtkonfessionelle Einrichtungen für ihre Interessen einzuspannen, um Kinder frühzeitig in ihrem Sinne zu indoktrinieren und zu künftigen Kirchensteuerzahlern zu erziehen.

Mexiko: Abtreibungsrecht liberalisiert - Kirchenvertreter schäumen

Das Parlament der mexikanischen Hauptstadt hat ein Gesetz beschlossen, das den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche legalisiert. Für die katholische Kirche ein Grund, die Befürworter der Regelung zu exkommunizieren und den Bürgermeister zum Tyrannen zu stempeln.

Nachtrag: Auf seiner Brasilienreise hatte Papst Benedikt die Exkommunikation von Politikern, die einer Legalisierung der Abtreibung den Weg ebnen, grundsätzlich für richtig erklärt. Obgleich sein Pressesprecher eilig hinzugefügt hatte, der Papst habe nicht die Absicht, jemanden zu exkommunizieren, trug ihm dies öffentliche Kritik ein. Bericht bei Focus Online (13.05.2007)

Gekündigter schwuler Sozialpädagoge zieht mit Erfolg vor Gericht

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wurde ein beim katholischen Kolpingwerk beschäftigter Sozialpädagoge fristlos gekündigt, weil er ein Profil beim Schwulenportal Gayromeo eingestellt hatte. Beim Arbeitsgericht Frankfurt hatte seine Kündigungsschutzklage jedoch Erfolg. (Meldung bei Wikinews)

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil Bestand haben wird. In der Vergangenheit kam es in ähnlichen Fällen mehrfach vor, dass die Arbeitsgerichte arbeitnehmerfreundlich urteilten, das Bundesverfassungsgericht jedoch den Kirchen Recht gab.

Ältere Artikel zum Thema: Was Beschäftigte des Arbeitgebers Kirche wissen sollten und Freie Meinungsäußerung? Nicht bei der Kirche! (19.04.2007)

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