Kirche macht Uni kopflos

Staat zahlt, Kirche bestimmt: Dieses "bewährte" Prinzip gilt auch an der katholischen Universität Eichstätt, wo das Land Bayern 75 Prozent der Kosten trägt. Der bereits zum Präsidenten der Uni gewählte Ulrich Hemel darf sein Amt nicht antreten, weil die kirchliche Zustimmung (das "nihil obstat") verweigert wurde.

Die genauen Gründe wurden nicht mitgeteilt. Es wird spekuliert, dass der dreimal verheiratete Hemel einigen der Kirchenoberen nicht katholisch genug ist. Der amtierende Hochschulleiter Stefan Schieren sieht jedoch keinen Angriff auf die Autonomie der Hochschule oder die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. (René Hartmann, letzte Aktualisierung 28.06.2008)

Infotisch zu Meisners Soldatenpredigt in Köln

Rainer Ponitka

Jedes Jahr um den Weltfriedenstag herum zelebriert Kardinal Meisner einen Soldatengottesdienst zur Demonstration des Schulterschlusses zwischen Militär und katholischer Kirche – dieses Jahr am 10. Januar. Aus diesem Anlass bauten Mitglieder des IBKA-NRW bereits um 7.00 Uhr bei klirrender Kälte ihren Info­stand an der Kölner Domplatte auf. Die Genehmigung in mehrfacher Kopie war vorhanden, das eigens zu diesem Zweck erstellte Flugblatt (PDF) war rechtzeitig vom Drucker gekommen, ebenso waren aus­reichende Heißgetränke am Start.

Karfreitag 2008: Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus

Ellen Kühl-Murges

Am Karfreitag, dem staatlich verord­neten katholischen „Trauertag“, richtete der IBKA NRW im „Kölner Filmhaus“ eine „Religionsfreie Zone“ ein.

Das ansprechende Ambiente des „Kölner Filmhauses“ und die exzellente Zusammenarbeit mit dem Team des Filmhauses trugen dazu bei, dass die Veranstaltung zu einen Erlebnis wurde. Anlehnend an die – schon etablierte – Veranstaltung des bfg München, wurden bei Bananen und süßem Gebäck zwei Filme gezeigt.

Jesus Camp – Die Welt über morgen

Petra Daheim Christlich evangelikale Erwe­ckungs­bewegungen in den USA ziehen Fünf- bis Zwölfjährige Kinder zur „Armee Gottes“ heran. Grund genug, im Rahmen des „Gesellschafterprojekts“ der Aktion Mensch „In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?“, den Film „Jesus Camp“ vorzuführen. Festivalpartner für die Aufführung am 15.03.2008 im Kölner Filmhaus war der IBKA NRW, vertreten durch Rainer Ponitka als Diskussionspartner für interessierte Kino­besucher. Christian Brücker bediente den Infotisch. Die routinierte Moderatorin Ina Kessebohm leitete die Diskussion mit der Frage nach dem Betätigungsfeld des IBKA ein. Nach einer kurzen Vorstellung der Vereinsinhalte und Ziele kam man schnell zum Filmthema zurück.

Gegen Sonderstellung kirchlicher Unternehmen

Pressemitteilung vom 22.04.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert die geltenden arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für kirchliche Betriebe.

"Die Ablehnung eines Mindestlohns durch kirchliche Arbeitgeber zeigt, dass sie sich die Option von Dumpinglöhnen offenhalten wollen", erklärt René Hartmann, Zweiter Vorsitzender des IBKA. Beim zunehmenden Wettbewerb im Sozialbereich sei eine Verschlechterung der Bedingungen für kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu befürchten. Dass kirchliche Unternehmen vom allgemein geltenden Arbeitsrecht ausgenommen seien, eröffne ihnen dabei Möglichkeiten, über die andere Arbeitgeber nicht verfügten.

Der IBKA fordert, dass kirchliche Betriebe, die keinen Verkündigungsauftrag haben, hinsichtlich des Arbeitsrechts anderen Betrieben gleichzustellen sind. Er sieht auch keine Rechtfertigung für die derzeit praktizierte Festlegung der Arbeitsbedingungen über ein kircheneigenes Verfahren anstelle von regulären Tarifverhandlungen, den sogenannten "dritten Weg".

Der IBKA sieht die Politik in der Verantwortung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Betrieben den vollen Schutz des Arbeits- und Tarifrechts zukommen zu lassen. Dabei dürfe sich die Politik nicht auf bloße Appelle an die Kirchen beschränken.

Hintergrund

Gegenüber der Frankfurter Rundschau kritisierte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas wegen deren Weigerung, im Pflegesektor einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz gelten in kirchlichen Unternehmen nicht (§ 118 II BetrVG, § 112 BPersVG).

Links zum Thema

Unter Gottes Dach – ver.di-Artikel über kirchliche Arbeitgeber

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