Lohndumping in der Diakonie
Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001
Während die Caritas der Katholischen Kirche die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst bisher im Wesentlichen übernommen hat, nutzen die diakonischen Arbeitgeber die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen in Deutschland schamlos aus, um über die Arbeitsrechtlichen Kommissionen Lohndumping zu betreiben. Mit der Absenkung der Vergütung im Hauswirtschaftsbereich bis zu 30 Prozent, schlechteren Regelungen für die Urlaubsvergütung, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Berechnung des Weihnachtsgeldes insbesondere für die Schichtdienstleistenden, der einprozentigen Beteiligung an der Zusatzversorgungskasse vom Bruttolohn, der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen fast ausschließlich im Interesse der Arbeitgeber und weiteren Verschlechterungen verschaffen sich die diakonischen Einrichtungen gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern einseitig Konkurrenzvorteile. Im diakonischen Bereich wird damit eine zweite Tarifebene unterhalb des BAT eingezogen.